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"Elektroschocker"

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Was es beim Elektroschocker zu beachten gilt?

Das Ziel eines Elektroschockers ist es, eine Person zu kontrollieren, ohne sie zu verletzen oder töten zu müssen. Bei dem Elektroschocker, der auch Elektroimpulswaffe genannt wird, handelt es sich also um eine nicht tödliche Waffe, die in Fällen der Selbstverteidigung von Behörden wie der Polizei und Privatpersonen eingesetzt werden kann.

Verschiedene Modelle

Es gibt verschiedene Ausführungen, die alle jedoch dasselbe Prinzip des Elektroschocks beinhalten und bezwecken. Die gebräuchlichste Ausführung ist das Handgerät, welches in der Handfläche getragen werden kann. Der Vorteil besteht im leichten und unauffälligen Transport, der Nachteil ist der, dass das Gerät nur wirksam eingesetzt werden kann, wenn es im Kontakt zur Zielperson steht.
Dem gegenüber steht die Elektroschockpistole, die einen Kontaktimpuls überflüssig macht. Die Reichweite beträgt meistens zehn Meter. Das Gerät gibt Projektile mit Widerhacken ab, die durch einen Draht mit der Pistole verbunden sind. Mittels dieses Kontakts kann ein Ziel auf größere Entfernung entsprechend paralysiert werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Elektrostab, bei welchem ebenfalls ein Kontakt zum Ziel notwendig ist. An der Stabspitze befinden sich die notwendigen Kontakte, die den Elektroschock absenden können. Mit solch einem Stab kann man einen Angreifer auf mittlerer Distanz paralysieren.

Wirkungen von Elektroschocks

Auch wenn das Gerät als eine nicht tödliche Waffe eingetragen ist, besteht dennoch die Gefahr, jemanden damit zu töten. Leidet die betroffene Person beispielsweise an einer Herzschwäche, kann der Einsatz des Elektroschockers zum Tod führen.
In der Regel treten allerdings weniger schwerwiegende Wirkungen auf. Akute Schmerzen, Brandverletzungen durch den Kontakt, zeitweise Lähmungen und Krämpfe sind die häufigsten Wirkungen. Der Einsatz eines solchen Gerätes kann freilich zu Spätfolgen führen, wie beispielsweise zu Angstanfällen, Blutübersäuerungen und zu Herzkammerflimmern.

Gesetzeslage zum Thema Elektroschocker

Sämtliche Elektroimpulsgeräte, die kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit besitzen, sind verboten. Seit dem 1. Januar 2011 dürfen nur noch solche Geräte erworben werden, die das Prüfzeichen der PTB tragen. Der Besitz von Geräten, die vor dem 1. Januar 2011 erworben wurden, ist genehmigt. Des Weiteren sind der Besitz und der Verkauf von Distanz-Elektroimpulsgeräten seit dem Jahr 2008 verboten.

Technische Merkmale der Elektroschocker

Die Spannung von Elektroschockern darf bis zu 900 kV sein, damit das Gerät zugelassen ist und verkauft werden kann. Die Stromstärke kann dabei bis zu 14 Ampere reichen.

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