Die Ex-Leuchte - sichere Beleuchtung unter extremen Bedingungen
Eine explosionsgeschützte Leuchte – kurz Ex-Leuchte – wird überall dort eingesetzt, wo Staub, brennbare Gase oder Flüssigkeiten den Einsatz herkömmlicher Lichtquellen unmöglich machen. Dabei muss eine Ex-Leuchte je nach Gefahrensituation und Umgebung unterschiedlichen Anforderungen entsprechen. Ein Kennziffern- und Zonensystem, nach dem die
Leuchten klassifiziert werden, lassen erkennen, welche Ex-Leuchte für welchen Einsatzbereich in Frage kommt.
Was Sie über Ex-Leuchten wissen sollten
Explosionsgefährdete Zonen
In den so genannten ATEX-Richtlinien der EU sind wichtige Kriterien für explosionsgefährdete Bereiche geregelt. Unter anderem unterscheidet man explosionsgefährdete Zonen, in denen Gase, Dämpfe oder Stäube gefährlich werden könnten, nach Dauer und Häufigkeit der Nutzung.
In einem Bereich der Zone 0 herrscht während mehr als 50 Prozent der Betriebsdauer eine explosionsfähige Atmosphäre vor; so sind ständig oder überwiegend explosive Gemische aus Luft und brennbaren Gasen oder Aerosolen anzutreffen. Zone 0-Verhältnisse herrschen größtenteils innerhalb von Rohren oder Behältern. Als Ex-Leuchte, die unter Bedingungen der Zone 0 eingesetzt werden soll, kommen deshalb vor allem
Handleuchten zum Einsatz. Das Gleiche gilt für die Zone 20, die sich auf das Vorkommen brennbarer Stäube über einen längeren Zeitraum bezieht.
Treten explosionsartige Gemische nur gelegentlich auf – seltener als 50 Prozent der Betriebsdauer – spricht man von Zone 1 bei Gasen und von Zone 21 für Stäube. Für den Einsatz unter Zone 1- bzw. 21-Bedingungen finden auch Handstrahler, Helm- und
Kopfleuchten,
Blitzleuchten oder fest montierte Leuchten mit unterschiedlichen Leuchtmitteln Verwendung.
Bereiche, in denen unter Normalbetrieb nur in Ausnahmefällen (weniger als 30 Minuten pro Jahr) explosive Gemische auftreten, werden in Zone 2 eingestuft. Die Zone 22 entspricht dabei dem eher selten oder kurzfristigen Vorhandensein von brennbaren Stäuben.
Das Schutzarten-Kennziffernsystem: IP-Klassen
Die meisten Ex-Leuchten sind Schutzklassen-zertifiziert z. B. IP66. Die Kennzeichnung gibt den Schutzgrad der Ex-Leuchte vor mechanischen Einwirkungen und vor Nässe an, wobei die beiden Ziffern Aufschluss darüber geben, gegen welche Arten von unerwünschtem Kontakt die Ex-Leuchte geschützt ist. Die erste Ziffer kennzeichnet den Schutz des Gerätes gegen das Eindringen von Fremdkörpern, wobei grundsätzlich gilt: Je höher die Ziffer, desto kleiner die Fremdkörper, die effektiv vom Inneren der Ex-Leuchte ferngehalten werden. Geräte mit der Ziffer 0 sind nicht geschützt; die Ziffer 1 bezeichnet den Schutz gegen Fremdkörper ab 50 mm Durchmesser („handrückengeschützt“), die Ziffer 2 gegen solche ab 12,5 mm Durchmesser (Fingerschutz) und so weiter bis zu den Klassen 5 (staubgeschützt) und 6 (staubdicht). Wird also eine Ex-Leuchte benötigt, die auch gegen das Eindringen kleiner Fremdkörper geschützt ist, muss ein Gerät mit einer hohen Anfangsziffer gewählt werden.
Die zweite Ziffer bezeichnet die Widerstandsfähigkeit der Ex-Leuchte gegen Nässeeinwirkung. Auch hier gilt: Je höher die Ziffer, desto effektiver der Schutz. Eine Ex-Leuchte mit der Endziffer 1 ist gegen senkrechtes Tropfen geschützt, nicht jedoch gegen andere Einwirkungen wie zum Beispiel Spritzwasser oder einen Wasserstrahl. Die Ziffer 4 kennzeichnet Widerstandsfähigkeit gegen Spritzwasser. Geräte mit der Ziffer 8 können vollständig in Wasser untergetaucht werden, ohne Schaden zu nehmen, und eine Ex-Leuchte mit der Endziffer 9K schließlich hält sogar extremen Bedingungen stand, wie sie zum Beispiel beim Einsatz von Dampfstrahlreinigern entstehen.
Beispiel: Ein Gerät mit der Kennziffer IP54 ist staub- und spritzwassergeschützt, hält jedoch nicht einem dauernden Wasserstrahl oder einer Überflutung stand, während eine Ex-Leuchte mit der Kennzeichnung IP68 zuverlässig staub- und wasserdicht ist.