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„Fahrradlampe“
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Fahrradbeleuchtung - ein Licht geht auf

Sehen und gesehen werden. Darauf kommt es gerade auf dem Fahrrad an, insbesondere wenn die Dämmerung hereinbricht. Die allgemeine Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt für Fahrräder eine dynamobetriebene Lichtanlage mit einer Leistung von 3 Watt (2,4 Watt vorn, 0,6 Watt hinten) vor. Zusammengefasst muss ein Fahrrad mit folgenden Beleuchtungsbauteilen ausgestattet sein:
Reflektoren wie auch Scheinwerfer und Rücklicht müssen mit einem Prüfzeichen in Form einer Wellenlinie versehen sein.

Passive Beleuchtung

Reflektoren mit Warneffekt

Vom Gesichtspunkt der Sicherheit aus verdient die passive Beleuchtung besondere Beachtung, denn die größeren Gefahren lauern dort, wo der Radfahrer zwar selbst sieht, aber von anderen Verkehrsteilnehmern nicht gesehen wird. Gute Reflektoren sind ein wirksames Mittel, die Sicherheit des Radfahrers zu erhöhen. Besonders rotierende Reflektoren, wie Speichenreflektoren und solche an Pedalen, erzielen einen hohen Warneffekt. Außerdem sind Reflektoren wenig störanfällig und sie müssen nicht eingeschaltet werden wie die aktive Beleuchtung.

Aktive Beleuchtung

Dynamogetrieben

Beleuchtungsanlagen mit einem Fahrraddynamo als Lichtmaschine bieten gerade genug Leuchtkraft, um zu sehen, wohin man fährt. Es gibt Seiten- und Walzendynamos, wobei die zuletzt genannten meist direkt hinter dem Tretlager angebracht werden. Beide Bauarten sind bei Regen oder Schnee nur bedingt geeignet, da die Antriebsrollen durchrutschen können. Ihre Betriebskosten sind gering, solange die Lampen nicht durchbrennen, das kann bei sehr hohen Geschwindigkeiten schon einmal passieren. Bei langsamen Geschwindigkeiten und im Stand leuchten sie schwächer bis gar nicht mehr, es sei denn, sie sind mit einer batteriebetriebenen Standlichtanlage kombiniert.
Eine Alternative bieten Nabendynamos. Diese sind in die Nabe des Vorderrades integrierte Bauteile und werden mit der relativ geringen Drehzahl des Laufrads angetrieben. Nabendynamos arbeiten zuverlässig, sind witterungsgeschützt und laufen sehr leise mit einem hohen Wirkungsgrad.

Batteriegespeist

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung darf an allen Fahrrädern zusätzlich zu der vorgeschriebenen dynamobetriebenen Lichtanlage eine Batterie mit 6 Volt-Spannung für den Betrieb von Scheinwerfer und Fahrrad-Rücklicht verwendet werden. Also kann man eine zusätzliche Batteriebeleuchtung anbringen, um bei Dunkelheit mehr zu sehen und auch besser gesehen zu werden.
Die meisten Batterielampen für Fahrräder produzieren einen diffusen, breit gefächerten Lichtkegel, der für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen ist, als er seinem Besitzer beim Zurechtfinden auf dunklen Straßen und Wegen hilft. Halogen-Lampen leuchten zwar stärker, dafür ist die Batterie schneller leer. Der große Vorteil einer Batteriebeleuchtung ist, dass sie innerhalb weniger Sekunden montiert und demontiert werden kann. Ihr Betrieb ist jedoch ziemlich teuer, außer man verwendet wiederaufladbare Akkus.

Wiederaufladbar

Wer auf eine leistungsfähige Beleuchtung am Fahrrad angewiesen ist, kommt an den Systemen mit wiederaufladbaren 6 oder 12 Volt-Akkus und Fahrradscheinwerfern bis zu 50 Watt Leistung kaum vorbei. Sie sorgen ein bis sechs Stunden lang für Licht, je nach Leistung der Glühlampen. Akku-Lichtanlagen sind teuer, aber die Investition lohnt sich. Es gibt sowohl einfache als auch Doppelscheinwerfer, die am Fahrrad montiert werden können.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
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