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  Gebotsschilder nach BGV A8, ASR A1.3, DIN 4844  bei Mercateo online kaufen

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So kennzeichnen Sie ständige Gebote

Gebotszeichen zählen zur den Sicherheitszeichen und schreiben ein bestimmtes Verhalten vor. Diese mit Piktogrammen versehene Schilder sorgen dafür, dass sich jeder zurechtfindet und dabei wichtige Informationen ortsgebunden erhält. Damit diese Zeichen und Schilder auch ohne spezielle Sprachkenntnisse von Personen verstanden werden können, sollten sie nur wenig oder gar keinen Text aufweisen. Mit Hilfe dieser Schilder können Sie dauerhafte Gebote kennzeichnen wie beispielsweise „Schutzhelm benutzen“ oder „Sicherheitsgurt benutzen“. Diese zur Sicherheitskennzeichnung zählenden Gebotsschilder sind genau wie Verbotsschilder ein wichtiges Element im Rahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in Ihrer Firma.

Die DIN-Norm macht es einheitlich

Ein wichtiges Kriterium, das ein Schild erfüllen muss, ist sein Wiedererkennungswert. Vereinheitlichungen nach DIN sorgen dafür, dass wiederkehrende Elemente verwendet werden. Achten Sie darauf, dass die verwendeten Gebotsschilder nicht nur der DIN 4844 entsprechen, sondern sich auch nach der Kennzeichnungsnorm BGV A8, früher VBG 125, richten. Gebotsschilder werden mit dem Buchstaben „M“ gekennzeichnet und sind immer gleich aufgebaut. Es wird die geometrische Form des Kreises verwandt. Die Sicherheitsfarbe ist signalblau, entsprechend der RAL 5005. Die verschiedenen Bildzeichen, oder auch Piktogramme, die dem Schild den entsprechenden Sinn zuordnen, sind mittig angeordnet und in signalweiß (RAL 9003) abgebildet.
Diese Farbe soll Personen auf ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Tätigkeit hinweisen z. B. zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Mindestens die Hälfte der Schildoberfläche muss die Sicherheitsfarbe Blau tragen. Durch eine Lichtkante ist die Fläche begrenzt. Gebotszeichen können auch mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, dadurch können die Lichtkanten beider Zeichen entfallen.

Die richtige Größe ermitteln

Mit Hilfe einer einfachen Formel können Sie die Erkennungsweite und somit die nötige Verbotsschildgröße ermitteln:h = E / Z
E stellt die Erkennungsweite dar, Z ist der Distanzfaktor, der bei Gebotszeichen 40 beträgt. Dieser gilt für beleuchtete Zeichenflächen bei einem Leseabstand bis 25 Meter.
Es sind folgende Mindestgrößen zu wählen:

Erkennungsweite (in m)

Durchmesser des Gebotszeichen (in mm)

1 bis 2

50

3 bis 4

100

5 bis 8

200

9 bis 16

400

17 bis 24

600

Das richtige Zeichen am richtigen Ort

Ermitteln Sie, um eine Über- oder Unterbeschilderung zu vermeiden, zu Beginn, welche Gebote dargestellt werden sollen.  Haben Sie diese Analyse durchgeführt, werden Sie schnell die richtige Entscheidung treffen, welches Gebotszeichen das richtige für Sie ist. "Gehörschutz benutzen" oder "Kopfhaube tragen" - viele verschiedene Varianten mit genormten Piktogrammen helfen Ihnen, den Unfallschutz in Ihrer Firma zu betreiben. Übrigens gibt es Gebotszeichen aus Materialien wie Folie, Kunststoff oder Aluminium.


Haben Sie Hinweise, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge zum Ratgebertext Gebotsschilder nach BGV A8, ASR A1.3, DIN 4844, dann informieren Sie uns bitte per Formular.
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