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„Gefahrzeichen StVO“
Überbegriffe
Nr.101Nr.101
Gefahrstelle
Nr.102Nr.102
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Nr.103Nr.103
Kurve
(rechts oder links)
Nr.105Nr.105
Doppelkurve
Nr.112Nr.112
Unebene Fahrbahn
Nr.114Nr.114
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Nr.117Nr.117
Seitenwind
(rechts oder links)
Nr.120Nr.120
Verengte Fahrbahn
Nr.121Nr.121
Einseitig verengte Fahrbahn
Nr.123Nr.123
Baustelle
Nr.124Nr.124
Stau
Nr.125Nr.125
Gegenverkehr
Nr.131Nr.131
Lichtzeichenanlage
Nr.133Nr.133
Fußgänger
Nr.136Nr.136
Spielende Kinder
Nr.138Nr.138
Radfahrer kreuzen
Nr.142Nr.142
Wildwechsel
Nr.145Nr.145
Busse
Nr.151Nr.151
Unbeschrankter Bahnübergang
Nr.157Nr.157
Dreistreifige Bake
(rechts oder links)
Nr.159Nr.159
Zweistreifige Bake
(rechts oder links)
Nr.162Nr.162
Einstreifige Bake
(rechts oder links)
Sinnbilder (nicht mehr Teil des amtlichen Nummernsystems der StVO)
Schnee- oder EisglätteSchnee- oder Eisglätte
ehemals Nr. 113
SteinschlagSteinschlag
ehemals Nr. 115
Splitt, SchotterSplitt, Schotter
ehemals Nr. 116
Bewegliche BrückeBewegliche Brücke
ehemals Nr. 128
UferUfer
ehemals Nr. 129
FußgängerüberwegFußgängerüberweg
ehemals Nr. 134
ViehtriebViehtrieb
ehemals Nr. 140
FlugbetriebFlugbetrieb
ehemals Nr. 144
Weitere Informationen zum Thema Gefahrzeichen StVO
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Vielfältige Einsatzbereiche von Gefahrzeichen StVO

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass in bestimmten Situationen so genannte Gefahrzeichen verwendet werden müssen, um andere Straßen- und Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen. Dabei kann es sich um natürliche Gefahrquellen wie etwa die Möglichkeit von Wildwechsel oder Seitenwind, aber um Baustellen oder verengte Fahrbahnen handeln. Die Gefahr kann ständig bestehen oder nur vorübergehend vorhanden sein.
Der Grund, warum Gefahrzeichen aufgestellt werden, liegt darin, dass man mit der Kennzeichnung mögliche Gefahren oder Risiken verringern möchte. Diese zählen zu Maßnahmen, die im Zuge des Arbeitsschutzes ergriffen werden müssen. Gefahrzeichen zählen neben Vorschriftszeichen und Richtzeichen zu den drei Gruppen der Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung.

Wie sehen Gefahrzeichen nach StVO aus?

Grundsätzlich handelt es sich bei Gefahrzeichen nach StVO um dreieckige Tafeln, bei welchen eine Spitze nach oben zeigt. Der äußere Rand ist rot, der Hintergrund des Dreiecks ist weiß. Nur einige Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang sehen anders aus. Meistens werden Gefahrzeichen allein aufgestellt. Allerdings kann durch etwaige Zusatztafeln die Gefahr oder das Ausmaß der Gefahr genauer erläutert werden, wodurch sich der Sicherheitsfaktor weiter erhöht. Insgesamt gibt es nach der Straßenverkehrsordnung 23 verschiedene Gefahrzeichen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen sollen.

Gefahrzeichen erhöhen die Aufmerksamkeit

Der erste Schritt, den ein Verkehrsteilnehmer unternehmen soll, wenn er ein Gefahrzeichen sieht, ist die Reduzierung der Geschwindigkeit. Die Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt, dass die Gefahrzeichen im Straßenverkehr über eine bestimmte Qualität verfügen. Durch das RAL-Gütesiegel, das sich auf allen Gefahrzeichen befindet, wird gewährleistet, dass die Gütebedingungen eingehalten werden. Sobald Schilder beschädigt, verbeult oder verbogen sind, dürfen diese nicht mehr verwendet werden. Besonders im Bereich von Baustellen ist die Einhaltung der Gütebedingungen verpflichtend, da es sich hierbei um eine besondere Gefahrenquelle für Straßen- und Verkehrsteilnehmer handelt.

Wichtige Eigenschaften der Gefahrzeichen

Gefahrschilder bestehen hauptsächlich aus Aluminium, wodurch eine lange Lebensdauer und Stabilität garantiert werden kann. Die Größe der Gefahrzeichen richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Aufstellungsort. Allerdings gibt es eine Tabelle, in welcher die Größe der Gefahrzeichen sowie von Zusatztafeln festgelegt ist. Für die dreieckigen Gefahrzeichen gibt es drei Größen, wobei die Seitenlänge bei Größe 1.630 mm, bei Größe 2.900 mm und bei Größe 3.1260 mm beträgt.
Auch die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt geltende zugelassene Höchstgeschwindigkeit wirkt sich auf die Größe der Gefahrzeichen aus. Für Geschwindigkeitsbereiche bis 50 km/h werden Gefahrzeichen mit der Größe 1 verwendet, bis 100 km/h stellt man Gefahrzeichen der Größe 2 auf und auf Straßen, auf welchen mehr als 100 km/h erlaubt sind, werden Gefahrzeichen der Größe 3 verwendet.

Wie Gefahrzeichen richtig aufgestellt werden

Alle Gefahrzeichen müssen fest eingebaut sein, außer sie dienen nur der vorübergehenden Gefahrerkennung wie zum Beispiel bei Baustellen. Grundsätzlich werden Gefahrzeichen dort aufgestellt, wo sie auf die Gefahr aufmerksam machen sollen. Dies kann nur auf der rechten Straßenseite sein, aber auch beidseitig oder über der jeweiligen Fahrbahn sein.
Damit ein Gefahrzeichen rechtzeitig auf die Gefahr aufmerksam machen kann, müssen diese gut sichtbar und im rechten Winkel zur Fahrbahn angebracht werden. Allerdings darf durch die Gefahrzeichen die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Werden keine Zusatztafeln, die die Gefahr näher erläutern, hinzugefügt, so dürfen Gefahrzeichen nur allein aufgestellt werden.

Die wichtigsten Gefahrzeichen

Zu den wichtigsten dreieckigen Gefahrzeichen gehören beispielsweise die scharfe Kurve, unebene Fahrbahn, Schleudergefahr, Stau oder Fußgänger. Außerdem gibt es noch rechteckige Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenfahrzeugen, dazu zählen die drei-, zwei- und die einstreifige Bake, die auf die Entfernung des Überganges hinweisen.
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