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Verbandkasten - Gesetzlich vorgeschrieben in vielen Bereichen

Ein Verbandkasten - auch Erste-Hilfe-Koffer genannt - sollte in keinem Betrieb, Haushalt oder Auto fehlen. Teilweise ist er in Deutschland und auch in anderen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.

Verbandskästen beinhalten in der Regel eine Grundausstattung, um im Ernstfall "Erste Hilfe" leisten zu können. Neben Mullbinden, Schere und Pflaster sind auch Einmalhandschuhe für den eigenen Schutz vorhanden. Den Umgang und die Handhabung eines solchen Hilfsmittels kann man bei Lehrgängen, beispielsweise beim Erwerb eines Führerscheins erlernen.
Gesetzlich ist das Mitführen eines Verbandkasten im PKW in Deutschland vorgeschrieben, genauso wie in Betrieben. Doch es ist darauf zu achten, dass sie mit einem Verfallsdatum versehen sind, nach dessen Ablauf für die Sterilität und Qualität nicht mehr garantiert werden kann. Deshalb sollte man von Zeit zu Zeit die Vollständigkeit sowie das Verfallsdatum prüfen und den Kasten gegebenenfalls durch einen neuen ersetzen oder auffüllen.
Für Betriebe und Unternehmen gelten gesetzliche Vorschriftten in Bezug auf Mengen und Ausstattungen (siehe Tabelle unten). Auch hierbei gilt es, die Verbandkästen in regelmäßigen Abständen auf ihren Inhalt und das Verfallsdatum zu überprüfen, damit Sie im Notfall dem Verletzten schnell helfen können. In allen Kästen finden Sie ein Inhaltsverzeichnis, so haben Sie immer einen genauen Überblick darüber, welche Materialen ersetzt werden müssen.

Betriebsart, beschäftigte Personen und Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Verbandskästen:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe:

1 - 50 Personen: 1 kleiner Verbandskasten nach DIN 13157
51 - 300 Personen: 2 große Verbandskasten nach DIN 13169
ab 301 Personen: +1 Verbandskasten zusätzlich nach DIN 13169

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe, wie z.B. Metzgerei:
1 - 20 Personen: 1 kleiner Verbandskasten nach DIN 13157
21 - 100 Personen: 2 große Verbandskasten nach DIN 13169
ab 101 Personen: +1 Verbandskasten zusätzlich nach DIN 13169

Baustellen und Handwerksbetriebe:
1 - 10 Personen: 1 kleiner Verbandskasten nach DIN 13157
11 - 50 Personen: 2 große Verbandskasten nach DIN 13169
ab 51 Personen: +1 Verbandskasten zusätzlich nach DIN 13169

Verbandskästen können Sie gemäß Ihren speziellen Bedürfnissen auswählen. So sind neben dem Standardsortiment spezielle Zusatzaustattungen für jeweilige Einsatzbereiche erhältlich. Egal, ob Labor, Baustelle oder Betriebe - mit dem richtigem Verbandskasten sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Ein Beispiel: Gefahrgutkoffer
GGSV: Beinhaltet neben dem für einen Verbandskasten vorgeschriebenen Versorgungsmaterialen außerdem noch säurefeste Handschuhe, Schutzbrille, Augenspülflasche und Rettungsdecke. 

Spezielle Informationen

Nachfüllsatz

Der Nachfüllsatz umfasst das gesamte Verbandsmaterial Ihres Verbandskasten (lose). Er dient dazu, Ihren Verbandkasten aufzufüllen und/oder abgelaufene Materialien zu ersetzen.

Notfallbeatmungsmaske:

In einigen Verbandskästen gehören Beatmungsmasken zum Inhalt. Sie dienen dazu, einen Verletzten, der nicht mehr selbstständig atmen kann, künstlich zu beatmen und ihm somit das Leben zu retten. Um einen Verletzten richtig zu beatmen, bedarf es wichtiger Grundkenntnisse! Dazu geht man folgendermaßen vor:

  • Bevor Sie die zu beatmende Person flach auf den Rücken legen, tätigen Sie mit dem Handy einen Notruf und informieren Sie den Rettungsdienst, dass eine Person bewusstlos ist und nicht selbstständig atmet.
  • Sehen Sie nach, ob sich Fremdkörper in der Mundhöhle oder im Rachenraum der Person befinden, zum Beispiel Erbrochenes oder Zahnersatz.
  • In vielen Fällen fällt die Zunge in den Rachenraum und verhindert so das Atmen. Dies korrigieren Sie durch das Überstrecken des Kopfes nach hinten.
  • Sollte die Atmung nach diesen Maßnahmen nicht von allein wieder in Gang kommen, können Sie nun mit der Beatmung anfangen. Dabei knien Sie sich hinter den Kopf des Verletzten und achten darauf, dass der Kopf in der überstreckten Haltung bleibt.  Setzen Sie die Notfallbeatmungsmaske auf Mund und Nase des Verletzten. Der Markierungspfeil zeigt dabei zur Stirn. Vergewissern Sie sich, dass Mund und Nase des Opfers komplett mit der Maske abgeschlossen sind. Nun drücken Sie das Beatmungsventil der Maske, wodurch Sie den Verletzten beatmen.
  • Beobachten Sie, ob sich der Brustkorb des Opfers durch die Beatmung hebt und senkt.
  • Wiederholen Sie diesen Vorgang solange - ca. alle 5 bis 6 Sekunden - bis der Verletzte entweder selbstständig anfängt zu atmen oder der Rettungsdienst eintrifft!

Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Arten von Verbandskästen es gibt und welcher für Ihre Bedürfnisse den entsprechenden Inhalt (Füllung) hat.

Füllungen der Verbandskästen in Stück, nach DIN-Nummer sortiert

Füllungen DIN 13157 DIN 13164 DIN 13169 DIN 14142

Pflaster für kleinere Verletzungen nach
DIN 13019 - 5 m × 2,5 cm

1

1

2

2

Pflaster, 19 mm x 72 mm

10

-

20

10

Wundschnellverband für größere Verletzungen nach DIN 13019 - E
10 cm × 6 cm

8

8

16

8

Fingerkuppenverband, speziell für Fingerkuppen

5

-

10

2

Wundschnellverband nach DIN 13019 - E
18 cm × 2 cm

5

-

10

1

Verband, steril verpackt, nach DIN13151 - M

3

3

6

6

Verband, steril verpackt, nach DIN 13151 - G

2

1

4

6

Verbandtuch, steril, nach DIN 13152 - BR

1

2

2

4

Verbandtuch, steril, nach DIN 13152 - A

1

1

2

4

Kompresse steril, um starke Blutungen zu stillen oder zum Verbinden;
100 mm x 100 mm

6

6

12

18

Rettungsdecke, steril 2,1 m × 1,6 m

1

1

2

4

Fixierbinde, steril, nach DIN 61634 - FB 6

3

2

6

10

Fixierbinde, steril, nach DIN 61634 - FB 8

3

3

6

10

Netzverband, steril

1

-

2

2

Dreieckstuch zum Fixieren oder als Armschlinge, nach DIN 13168 - D

1

1

1

2

Schere nach DIN 58279 - B 190

1

1

1

2

Vliesstoff-Tuch, z.B. für Verbrennungen,
200 mm × 300 mm

10

-

20

10

Folienbeutel für Verbrennungen

2

-

4

4

Einmalhandschuh für den Selbstschutz

4

4

8

12

Erste-Hilfe-Broschüre - Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen

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Inhaltsverzeichnis

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