Winterschilder - Warnung und Information bei Eis und Schnee
Winterschilder warnen vor drohenden Gefahren auf Straßen, Wegen und Flächen. Für nahezu jedes potenzielle Risiko im
Winter existieren Warnschilder, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie mahnen zur Vorsicht, etwa vor möglichen Dachlawinen und Eisglätte, verbieten das Betreten von Eisflächen oder weisen auf lediglich eingeschränkten Winterdienst hin. Daneben gibt es Hinweisschilder, die Auskunft über Wintersportstrecken und -zeiten oder den Aufbewahrungsort des Streuguts geben.
Gesetzliche Regelungen
Als Inhaber eines Firmen- oder Privatgrundstücks unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen Maßnahmen zur Sicherheit der Verkehrswege treffen, um Personen- der Sachschäden zu verhindern, beispielsweise mit einer passenden
Beschilderung. Gerade im Winter gehört dazu neben dem Räumdienst auch die Hinweispflicht auf mögliche Gefahren. Prüfen Sie sorgfältig, welche Maßnahmen bei Ihnen zutreffen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Sie müssen aber nur vorhersehbare Risiken durch geeignete Vorkehrungen minimieren; der Umfang der Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht auf jede theoretisch denkbare Gefahr.
Die Auswahl der geeigneten Winterschilder
- Bevor Sie Ihre Winterschilder zusammenstellen, schreiben Sie am besten alle relevanten Gefahrenquellen auf, die Ihr Grundstück betreffen. Sie erkennen schon bei der Auflistung, welche Schilder Sie aufstellen müssen und können dies mit vermerken.
- Achten Sie generell auf eine deutliche, ausreichend große Schrift und platzieren die Schilder an gut sichtbarer Stelle.
- Unverzichtbar sind alle Warnschilder, die vor potenziellen winterlichen Gefahren warnen, z. B. unerwartete Glatteisbildung, Rutschgefahr, Lawinen oder Schneeverwehungen.
- Das Gleiche gilt für Verbotsschilder, die etwa das Betreten von Eisflächen oder gefährlichen Wegen untersagen.
- Sie müssen ebenso wesentliche Vorschriften und Informationen weitergeben, also auf Schneekettenpflicht, bestehende Frostschäden 2011 oder unregelmäßigen Winterdienst hinweisen.
- Viele Händler bieten individuelle Beschriftungen an, falls Sie zusätzliche Schilder benötigen.
- Sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind allgemeine Informationsschilder, die beispielsweise den Aufbewahrungsort von Streugut oder Räumgeräten bekanntgeben.