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  Winterschilder  Zum Expertenwissen

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„Winterschilder“
Überbegriffe
Nr. 1007-55
Skiabfahrt kreuzt
Nr. 1007-56
Skiwanderweg kreuzt
Nr. 1010-11
Wintersport erlaubt
Nr. 1020-14
Wintersport frei
Nr. 1040-10
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt
(10 - 16 h)
Nr. 1060-30
Streugut
Nr. 101-51
Schnee- oder Eisglätte
Nr. 2001
Kein Winterdienst
Nr. 2002
Betreten der Eisfläche verboten
Nr. 2003
Eingeschränkter Winterdienst nur Räumung, keine Streuung
Nr. 2004
Im gesamten Ortsbereich Eingeschränkter Winterdienst
Nr. 2005
Dieser Weg wird bei Eis- und Schneeglätte nicht geräumt und gestreut
Nr. 2008
Eingeschränkter Winterdienst
Nr. 2011
Frostschäden
Nr. 2012
Schneeverwehungen
Nr. 268
Schneeketten sind vorgeschrieben
Warnung vor Eisschlag
EN ISO 7010 W039
Warnung vor Dachlawine
EN ISO 7010 W040
Ungenormte Winterschilder
Weitere Informationen zum Thema Winterschilder
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Winterschilder - Warnung und Information bei Eis und Schnee

Winterschilder warnen vor drohenden Gefahren auf Straßen, Wegen und Flächen. Für nahezu jedes potenzielle Risiko im Winter existieren Warnschilder, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie mahnen zur Vorsicht, etwa vor möglichen Dachlawinen und Eisglätte, verbieten das Betreten von Eisflächen oder weisen auf lediglich eingeschränkten Winterdienst hin. Daneben gibt es Hinweisschilder, die Auskunft über Wintersportstrecken und -zeiten oder den Aufbewahrungsort des Streuguts geben.

Gesetzliche Regelungen

Als Inhaber eines Firmen- oder Privatgrundstücks unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen Maßnahmen zur Sicherheit der Verkehrswege treffen, um Personen- der Sachschäden zu verhindern, beispielsweise mit einer passenden Beschilderung. Gerade im Winter gehört dazu neben dem Räumdienst auch die Hinweispflicht auf mögliche Gefahren. Prüfen Sie sorgfältig, welche Maßnahmen bei Ihnen zutreffen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Sie müssen aber nur vorhersehbare Risiken durch geeignete Vorkehrungen minimieren; der Umfang der Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht auf jede theoretisch denkbare Gefahr.

Die Auswahl der geeigneten Winterschilder

  • Bevor Sie Ihre Winterschilder zusammenstellen, schreiben Sie am besten alle relevanten Gefahrenquellen auf, die Ihr Grundstück betreffen. Sie erkennen schon bei der Auflistung, welche Schilder Sie aufstellen müssen und können dies mit vermerken.
  • Achten Sie generell auf eine deutliche, ausreichend große Schrift und platzieren die Schilder an gut sichtbarer Stelle.
  • Unverzichtbar sind alle Warnschilder, die vor potenziellen winterlichen Gefahren warnen, z. B. unerwartete Glatteisbildung, Rutschgefahr, Lawinen oder Schneeverwehungen.
  • Das Gleiche gilt für Verbotsschilder, die etwa das Betreten von Eisflächen oder gefährlichen Wegen untersagen.
  • Sie müssen ebenso wesentliche Vorschriften und Informationen weitergeben, also auf Schneekettenpflicht, bestehende Frostschäden 2011 oder unregelmäßigen Winterdienst hinweisen.
  • Viele Händler bieten individuelle Beschriftungen an, falls Sie zusätzliche Schilder benötigen.
  • Sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind allgemeine Informationsschilder, die beispielsweise den Aufbewahrungsort von Streugut oder Räumgeräten bekanntgeben.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.