Schützt Regalstützen im Durchfahrtsbereich von Lagern und anderen Bereichen mit Lieferverkehr.
Vorgeschrieben für ortsfeste Regale in Verbindung mit Flurförderzeugen, sofern nicht spurgebunden. Gestaltung gemäß DGUV-Regel 108-007 und ASR A1.3/5.2.
Hinweis: Laut DIN EN 15512 wird eine Höhe des Anfahrschutzes von mindestens 400 mm gefordert.