Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterteilen sich in einen Teil A, der die Bedingungen zur Nutzung der Beschaffungsplattform und Allgemeine Bedingungen zum Vertragsverhältnis mit dem Akteur/Kunden regelt und in einen Teil B, der sich mit den Bedingungen des Verkaufs der auf der Beschaffungsplattform angezeigten Artikel befasst.
A Allgemeiner Teil
B Allgemeine Verkaufsbedingungen
A Allgemeiner Teil
1 Vertragsgegenstand
2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Mercateo“ ist die jeweilige vertragsausführende Mercateo-Landesgesellschaft, die die Beschaffungsplattform für das Gebiet, in dem die Lieferung erfolgt, betreibt. Die Übersicht der Mercateo-Landesgesellschaften und der einzelnen Beschaffungsplattformen ist unter https://www.mercateo.com/corporate/info/vertragspartner/ abrufbar.
2.2 „Beschaffungsplattform“ ist die jeweilige landesspezifische elektronische Plattform, auf der Kunden Bestellungen für ihren Geschäfts- und Fachbedarf bei Mercateo tätigen können. Die Übersicht der einzelnen Beschaffungsplattformen ist unter https://www.mercateo.com/corporate/info/vertragspartner/ abrufbar.
2.3 „Vertragsgebiet“ ist das Gebiet, in dem die vertragsausführende Mercateo-Landesgesellschaft ihren Sitz hat.
2.4 „Kunde“ ist jeder Unternehmer, der auf der Beschaffungsplattform registriert ist.
2.5 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie Freiberufler, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine.
2.6 „Lieferant“ ist das Unternehmen, bei dem Mercateo die Artikel zur Erfüllung seiner kaufvertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden einkauft und welches die Lieferung an den Kunden vornimmt.
2.7 „Akteur“ ist, wer die Beschaffungsplattform tatsächlich nutzt.
2.8 „Parteien“ sind Mercateo, Akteur und Kunde.
2.9 „Dritter“ ist jeder, der nicht Partei ist.
2.10 „Verbundenes Unternehmen“ einer Partei ist jede rechtsfähige Einheit, Person oder Gesellschaft (jeweils ein „Unternehmen“),
1. das von der jeweiligen Partei kontrolliert wird oder
2. das die jeweilige Partei kontrolliert oder
3. das von demselben Unternehmen kontrolliert wird, das auch die jeweilige Partei kontrolliert.
„Kontrollieren“ meint in diesem Zusammenhang, die direkte oder indirekte Ausübung von mehr als 50 % der Stimmrechte oder die vertraglich oder anderweitig eingeräumte Befugnis, die geschäftsführenden Organe des jeweiligen Unternehmens zu besetzen.
2.11 „Artikel“ sind die Waren und Dienstleistungen, die Mercateo auf der Beschaffungsplattform darstellt.
2.12 „Vertrag“ meint jegliche Vereinbarung zwischen den Parteien, bezogen auf den Vertragsgegenstand.
3 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
3.1 Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ausschließlich die hier verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden aktuellen Fassung, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abrufbar und druckbar unter https://www.mercateo.com/corporate/info/vertragspartner/.
3.2 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Akteurs/Kunden, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mercateo widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
4 Nutzung von Mercateo
4.1 Mit der Nutzung der Beschaffungsplattform akzeptiert der Akteur/Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.2 Indem sich der Akteur für ein Unternehmen auf Mercateo registriert, schließt er im Namen des registrierten Unternehmens ein Nutzungsverhältnis mit Mercateo. Der Akteur erklärt und versichert, dass er die Befugnis besitzt, dieses Unternehmen an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu binden. Ein bei Vertragsschluss ausnahmsweise nicht ordnungsgemäß vertretenes Unternehmen genehmigt das Nutzungsverhältnis spätestens mit der ersten über Mercateo getätigten Bestellung.
4.3 Der Kunde ist berechtigt unter seiner Kundenummer Verbundene Unternehmen, die im selben Vertragsgebiet wie der Kunde ihren Sitz haben, hinzuzufügen und in das Nutzungsverhältnis einzubeziehen. Der Kunde erklärt und versichert, dass er die Befugnis besitzt, diese Unternehmen an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu binden.
4.4 Der Akteur/Kunde stellt sicher, dass ein etwa von ihm für die Nutzung der Beschaffungsplattform als Dienstleister eingeschalteter Dritter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle anderen anwendbaren zwischen dem Akteur/Kunden und Mercateo geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen einhält und akzeptiert. Der Akteur/Kunde ist für jede Handlung oder Unterlassung eines Dritten verantwortlich, die auf einer Beauftragung des Akteurs/Kunden zurückzuführen ist und einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt.
4.5 Sollte Mercateo nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer, sondern Verbraucher ist, kann Mercateo binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt von dem Vertrag erklären.
4.6 Natürliche Personen, die als Unternehmer oder für Unternehmer handeln, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4.7 Mercateo gewährt dem Akteur/Kunden eine auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkte weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Lizenz zur Nutzung der Beschaffungsplattform im Rahmen des Vertragsgegenstandes.
4.8 Der Akteur/Kunde ist selbst für die Schaffung der bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Beschaffungsplattform verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen und gängigen Browsersoftware. Mercateo wird den Akteur/Kunden auf Anfrage über die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen informieren.
5 Pflichten des Akteurs
5.1 Der Akteur/Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Beschaffungsplattform nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige weitere vertragliche Bestimmungen zu verstoßen.
5.2 Der auf der Beschaffungsplattform oder bei Dritten von Mercateo zur Verfügung gestellte Inhalt, wie Texte, Grafik, Logos, Bilder und Videoclips, ist durch lokales und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht verwendet werden. Der Akteur/Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers keine automatisierten Programme, wie etwa Crawling- und Extrahierungsprogramme, einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile der Beschaffungsplattform oder Angebote der Verbundenen Unternehmen von Mercateo oder Dienstleistungen zur Weiterverwendung zu extrahieren. Der Akteur/Kunde darf ferner ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile der Angebote, Dienstleistungen oder Konditionen der Beschaffungsplattform beinhaltet. Der Akteur/Kunde darf ferner keine Modifikationen, Reverse Engineering, Disassemblierung, Rekonstruktion, Dekompilierung oder Kopien des auf der Beschaffungsplattform zur Verfügung gestellten Inhalts vornehmen. Der Akteur/Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen der Zustimmung des Rechteinhabers.
6 Elektronische Kommunikation, Verantwortlichkeit für die Zugangsdaten
6.1 Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen in Textform oder elektronischer Form erfolgen können, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
6.2 Die von Mercateo bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Akteur/Kunde verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich in seinem Kundenkonto zu aktualisieren.
6.3 Der Akteur/Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten für die Beschaffungsplattform verantwortlich. Der Akteur/Kunde darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
6.4 Der Akteur/Kunde ist verantwortlich für die Handlungen, die unter seinem Kundenkonto durchgeführt werden und haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen.
6.5 Der Akteur/Kunde hat Mercateo unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt oder die Zugangsdaten unautorisiert genutzt hat oder dies zu erwarten ist.
7 Haftung
7.1 Mercateo übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit der Beschaffungsplattform (z. B. Systemausfälle, Nichtabrufbarkeit, Nichtverfügbarkeit oder Datenverlust), die Mercateo nicht verschuldet hat, insbesondere die auf Gründen beruhen, die Mercateo nicht beherrschen kann (z. B. Störung oder Ausfall des Telekommunikationsnetzes). Mercateo haftet ferner nicht, wenn diese auf technischen oder betrieblichen Gründen beruhen, die Mercateo zwar zu vertreten hat, die aber die Grenze von 99,5 Prozent der Stunden eines Kalenderjahres nicht unterschreiten. Angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen gelten nicht als Ausfall. Eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit stellen in diesen Fällen keine mangelhafte Leistung von Mercateo dar.
7.2 Der Akteur/Kunde trägt die Verantwortung für die Errichtung und Unterhaltung angemessener Datensicherungssysteme. Mercateo haftet für den Verlust von Daten nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Akteurs/Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
7.3 Ungeachtet dessen haftet Mercateo in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Mercateo, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Mercateo beruhen.
7.4 Daneben haftet Mercateo ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mercateo, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Mercateo beruhen.
7.5 Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet Mercateo bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch der Höhe nach beschränkt auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, insgesamt maximal auf 5.000.000 EUR p. a. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das jeweilige Unternehmen vertraut und auch vertrauen darf und eine Verletzung dieser die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Mercateo haftet nicht für einen entgangenen Gewinn.
7.6 Die vorstehenden Regelungen gelten im gleichen Umfang für die Verbundenen Unternehmen von Mercateo.
7.7 Die Haftung nach Produkthaftungsrecht sowie für Arglist und/oder Garantien bleibt unberührt.
8 Embargovorschriften
8.1 Weder der Akteur/Kunde noch etwaige mit ihm Verbundene Unternehmen oder seine Finanzinstitute unterliegen Sanktionen, ist/sind auf einer Liste mit verbotenen oder beschränkten Personen oder Gesellschaften genannt oder steht/stehen im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person, die auf einer solchen Liste genannt ist, insbesondere nicht auf Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten oder auf Listen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu verbotenen oder beschränkten Parteien und/oder Produkten.
8.2 Die über die Beschaffungsplattform abzuwickelnden Rechtsgeschäfte des Akteurs/Kunden einschließlich der diesbezügliche Kapital- und Zahlungsverkehr sind nicht von Embargomaßnahmen betroffen.
8.3 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine Nutzung der Beschaffungsplattform durch den Akteur/Kunden ausgeschlossen und Mercateo ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zur Nichtdurchführung der Bestellung berechtigt.
9 Datenschutz
Der Akteur/Kunde sichert in seinem Verantwortungsbereich und auf eigene Kosten die Einhaltung der anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie gegebenenfalls erlassener Folge- oder ergänzender Vorschriften zu. Die Art und der Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten seitens Mercateo ist in der Datenschutzerklärung geregelt, die unter https://www.mercateo.com/corporate/info/vertragspartner/ abrufbar und druckbar ist.
10 Vertraulichkeit
10.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei und deren Verbundenen Unternehmen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Knowhow.
10.2 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
10.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
1. die der Partei oder deren Verbundenen Unternehmen bei Abschluss des jeweiligen Vertrages mit der jeweiligen Partei nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
2. die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages mit der jeweiligen Partei öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages mit der jeweiligen Partei beruht;
3. die an Verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter der jeweils anderen Partei mitgeteilt werden, soweit diese die Informationen für die Durchführung des Vertrages mit der jeweiligen Partei kennen müssen. Die Empfänger der mitgeteilten Informationen sind hierbei im gleichen Umfang über die Vertraulichkeit zu verpflichten;
4. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;
5. die von Mitarbeitern der offenlegenden Partei in Erfüllung oder Wahrnehmung der in Compliance-Richtlinien oder/und gesetzlichen Regelungen beinhalteten Rechte gegenüber den zuständigen Stellen mitgeteilt werden.
Diejenige Partei, die sich auf diese Ausnahme beruft, trägt die Beweislast.
11 Gerichtsstand, Rechtswahl, und Sprache
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wegen oder für alle Streitigkeiten aus jedem Vertrag zwischen den Parteien sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist der Sitz von Mercateo, wenn der Akteur/Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.2 Der Vertrag, insbesondere Zustandekommen, Wirksamkeit, Form, Durchführung, Beendigung, Abwicklung, unterliegt dem am Sitz von Mercateo geltenden Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für sich auf den Vertrag beziehende einseitige Rechtsgeschäfte oder geschäftsähnliche Handlungen.
11.3 Vertragssprache ist die am Sitz von Mercateo vorherrschende Landessprache.
12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zumutbare Änderungen nicht wesentlicher Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Akteur/Kunde die Beschaffungsplattform nach dem Inkrafttreten der Änderung weiterhin nutzt und den Vertrag nicht kündigt. Mercateo wird auf diese Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Mercateo wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
B Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 Vertragsschluss
1.1 Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an Mercateo zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.
1.2 Mercateo bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar nach Erhalt der Bestellung. Diese Bestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
1.3 Der Vertrag kommt zustande
1. durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung seitens Mercateo, soweit Mercateo eine solche Erklärung der Annahme mit dem Kunden vereinbart hat,
oder
2. durch den Erhalt der Rechnung, spätestens mit Versand der bestellten Artikel.
1.4 Bei einer Teillieferung bezieht sich der Vertragsschluss ausschließlich auf den versandten Teil der Bestellung.
2 Artikelangaben
2.1 Die auf der Beschaffungsplattform enthaltenen Abbildungen sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung der jeweiligen Artikel dar.
2.2 Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der auf der Beschaffungsplattform angegebene Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.
2.3 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung oder eine nicht unwesentlich fehlerhafte Artikelbeschreibung der auf der Beschaffungsplattform dargestellten Artikel zeigen, sind sowohl Mercateo als auch der Kunde ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes durch die jeweilige Partei zu erklären. Im Falle des Rücktritts ist die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
3 Vorbehalt der Lieferbarkeit
3.1 Die auf der Beschaffungsplattform angegebenen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten von Mercateo und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.
3.2 Bei verspäteter Lieferung des Artikels informiert Mercateo den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Fall kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten bzw. ist an seine Bestellung nicht mehr gebunden; es sei denn der Kunde hat der verspäteten Lieferung zugestimmt.
3.3 Bei Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert Mercateo den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Fall können sowohl der Kunde als auch Mercateo von dem Vertrag zurücktreten bzw. sind an die Bestellung nicht mehr gebunden. Dies gilt für Mercateo nur, soweit Mercateo die Nichtverfügbarkeit des Artikels nicht zu vertreten hat.
3.4 Im Falle eines Rücktritts nach diesem Abschnitt ist die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
4 Rückgaberecht
4.1 Das Recht zur Rückgabe bestimmter Artikel besteht nur, soweit in der jeweiligen Artikelbeschreibung die Möglichkeit der Rückgabe eingeräumt wurde. Die Rückgabebedingungen sind in der Artikelbeschreibung aufgeführt. Hiervon ausgenommen sind Rückgaben aufgrund gesetzlicher oder sonstiger vertraglicher Ansprüche, die dem Kunden weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
4.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung des vom Kunden zurückgesandten Artikels trägt der Kunde bis er den Artikel an einen von Mercateo benannten Lieferpartner übergeben hat.
4.3 Soweit ein Kunde einen erhaltenen Artikel zurücksenden möchte, steht dem Kunden das Online-Formular für Retouren- und Reklamationsanfragen im Bestellarchiv zur Verfügung. Mercateo prüft, ob ein Rückgaberecht besteht.
4.4 Die Annahme der rückgesandten Artikel durch Mercateo führt nicht zu einer Akzeptanz des Rückgabeverlangens des Kunden.
5 Lieferbedingungen
5.1 Das Marktplatz-ähnliche Geschäftsmodell von Mercateo bedeutet, dass Teillieferungen systemimmanent sind. Der Kunde erklärt sich mit Teillieferungen einverstanden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. In diesem Fall kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.
5.2 Die für die Versendung der Artikel anfallenden Kosten variieren je nach Lieferant. Die aktuellen Kosten werden nach Lieferant getrennt im Warenkorb dargestellt. Die bestellten Artikel werden mit einem Paketdienst nach Wahl des die Lieferung ausführenden Lieferanten zugesandt.
5.3 Die Lieferung erfolgt nach den Incoterms 2020 DPU (geliefert benannter Ort entladen), wobei benannter Bestimmungsort die vom Käufer für die Bestellung angegebene Lieferanschrift auf dem Festland ist, soweit in der Artikelbeschreibung kein abweichender Zustellhinweis des Lieferanten erfolgt. Abweichend zu den Incoterms 2020 DPU trägt der Kunde alle Kosten der Beförderung der Artikel bis zum benannten Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten.
5.4 Sollte eine Inselanlieferung erforderlich sein, kann es zur Entstehung von Zusatzkosten kommen, die der Käufer zu tragen hat. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten ist mit dem Mercateo Kundenservice abzustimmen.
5.5 Unter Umständen können die von Mercateo vertriebenen Artikel Exportkontrollbestimmungen der Europäischen Union, einzelner Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und/oder der USA unterliegen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich. Die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen beinhaltet, dass der Kunde keine von Mercateo bezogenen Artikeln unmittelbar oder mittelbar an Dritte oder in Länder verkauft oder liefert, sofern dies gegen die vorgenannten Exportkontrollbestimmungen verstößt. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, sich Kenntnis über die zugrundeliegenden Exportkontrollbestimmungen zu verschaffen. Mercateo kann lediglich die Einhaltung der relevanten Bestimmungen in dem ursprünglich gewählten Vertragsgebiet gewährleisten.
5.6 Mercateo ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder zu beschaffen.
6 Rechnung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in elektronischer Form. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zur elektronischen Rechnungsübermittlung.
6.2 Eine durch Mercateo durchgeführte Bonitätsprüfung kann im Einzelfall dazu führen, dass die Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgt. In diesem Fall ist Mercateo bis zur Zahlung der Vorkasse berechtigt, die Lieferung zu verweigern.
6.3 Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, Mercateo und der Kunde haben etwas anderes vereinbart.
6.4 Bei Eintritt von Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen einschließlich solcher, für die Mercateo dem Kunden Zahlungsziele eingeräumt hat, sofort zur Zahlung fällig.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Der gelieferte Artikel verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Mercateo.
7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt dennoch ein Dritter Rechte an dem Artikel, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an Mercateo ab. Mercateo nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, Mercateo unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Artikels eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, den Artikel im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Wird der Artikel veräußert, so tritt der Kunde im Zeitpunkt der Bestellung, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Forderungen, die an die Stelle des Artikels treten oder sonst hinsichtlich des Artikels entstehen, in Höhe des Wertes des Artikels an Mercateo ab. Mercateo nimmt diese Abtretung an.
7.4 Das vorbehaltene Eigentum oder die Forderung wird von Mercateo freigegeben, soweit der realisierbare Wert die Höhe der gesicherten Forderung gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt.
8 Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Der Kunde hat den Artikel unverzüglich nach der Lieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang zu erwarten ist, zu untersuchen. Sollte sich ein Mangel zeigen, ist dieser Mangel Mercateo unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche ab Wareneingang.
8.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mangelanzeige, so gilt der Artikel als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
8.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden; anderenfalls gilt der Artikel auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.4 Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Um sich wegen einer Anzeige mit Mercateo in Verbindung zu setzen, kann das Online-Formular von Mercateo für Retouren- und Reklamationen im Bestellarchiv genutzt werden.
8.5 Hat Mercateo den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich Mercateo nicht auf diese Vorschriften berufen.
9 Gewährleistung
9.1 Ansprüche wegen eines Mangels des verkauften Artikels verjähren ein Jahr ab Lieferung des Artikels, soweit der Lieferant gegenüber Mercateo nicht eine längere Gewährleistungsfrist eingeräumt hat. In diesem Fall findet die für den Kunden günstigere Gewährleistungsfrist Anwendung. Hat Mercateo den Mangel an dem Artikel arglistig verschwiegen, so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
9.2 Ist der Artikel mangelhaft, wird Mercateo nach eigener Wahl nacherfüllen
1. durch Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung
oder
2. durch Umtausch des gelieferten mangelhaften Artikels gegen einen mangelfreien Artikel.
9.3 Liefert Mercateo zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Artikel an den Kunden, kann Mercateo Rückgewähr des mangelhaften Artikels verlangen.
9.4 Schlagen zwei Nacherfüllungen binnen jeweils angemessener Frist fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
9.5 Davon unberührt sind Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
9.6 Die Annahme eines durch den Kunden zurückgesandten Artikels durch Mercateo führt nicht zu einer automatischen Anerkennung eines Gewährleistungsanspruches des Kunden. Mercateo prüft, ob ein solcher besteht.
9.7 Selbständige Garantieversprechen des Herstellers und/oder des Lieferanten des gelieferten Artikels bleiben unberührt.
9.8 Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, hat er die Möglichkeit, sich mit dem Mercateo Kundenservice in Verbindung zu setzen, um die individuelle Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen.