Alarmanlagen zur Absicherung von Gebäuden und Geschäften
Unter Alarmanlagen versteht man im Allgemeinen eine technische Einrichtung, die den Zugang zu Räumlichkeiten überwacht und eben diesen melden kann. Die Meldung wird häufig dann benötigt, wenn die Räumlichkeiten nicht durch Personen überwacht werden kann oder soll. Häufigster Einsatzort sind Gewerbeimmobilien wie Ladengeschäfte oder Lagerhallen, die zu Zeiten, während denen kein Personal vor Ort ist, gesichert werden sollen.
Alarmanlagen dienen der passiven Sicherung. Sie melden den Zutritt erst, wenn dieser bereits erfolgt ist. Der Anbringung von
Außensirenen oder
Rundumleuchten an Gebäuden oder Fassaden wird häufig ein abschreckender Charakter nachgesagt. Ein aktiver Einbruchs-Zugangsschutz wird durch Alarmanlagen nicht erfüllt.
Bestandteile einer Alarmanlage
Die Alarmanlage selbst besteht aus mehreren Elementen, die je nach Hersteller systemspezifisch und nur im Verbund funktionieren oder aber herstellerunabhängig miteinander eingesetzt werden können. So lassen sich z. B. kabelgebundene Fenster- oder Türkontakte relativ problemlos systemübergreifend verwenden. Drahtlose Melder hingegen sind häufig an das Herstellersystem gekoppelt und funktionieren nur dort störungsfrei und zuverlässig.
Eine Alarmanlage besteht immer aus einer so genannte Zentral- oder Steuereinheit und angeschlossenen Meldern, die ein oder mehrere Ereignisse übermitteln. Die Steuereinheit wertet die Informationen aus (z. B. Betreten eines Raumes) und reagiert nach einem programmierten Schema (z. B. Aussendung einer Alarminformation).
Alarmanlagen können mit
Rauchmeldern,
Bewegungsmeldern, Gasmeldern, Wassermeldern, Tür- und Fensterkontakten, Luftdruckmessern und vielen weiteren Messgeräten verbunden werden. Sobald ein gespeicherter Sollwert nicht mehr eingehalten wird, kann die Anlage darauf reagieren.
Anforderungen an Alarmanlagen
Anlagen, die zur Sicherung von Gewerbeflächen dienen, müssen oft nach Vorgabe von Versicherungsunternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen (z. B. VdS-zertifiziert). Hierbei ist unbedingt der Rat eines Fachmannes für
Sicherheitstechnik vor der Projektierung einzuholen. Bestimmte Anforderungen wie z. B. die Kombination mit
Brandmeldeanlagen, die keine klassische Alarmanlagen darstellen, sind ebenso möglich wie die Alarmsignalisierung per Telefon, GSM oder Internet.
Die Dimensionierung von Alarmanlagen richtet sich ganz nach dem Einsatzzweck und den rechtlichen Anforderungen an das zu sichernde Gebäude. So sind Banken anders abzusichern als z. B. Kioske, rund um die Uhr bewachte Gebäude wieder anders als nur tagsüber genutzte Werkshallen.
Fazit zur Alarmanlage
Eine Alarmanlage ist jeweils ein auf den Einsatzort und -zweck zugeschnittenes Einzelstück. Durch die Auswahl an Sensoren, Alarmgebern und weiterer Komponenten wird eine Individualität erreicht, die es bei Produkten selten gibt. Alarmanlagen bieten neben dem physischen Effekt der Sicherung von Eigentum auch einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Effekt, der z. B. bei der Absicherung von Privatwohnungen oder -häusern von den Besitzern oftmals mit dem reinen Geldwert der Anlage nicht gegenübergestellt werden kann.