Armbinden dienen der Kennzeichnung
Armbinden werden dazu verwendet, Personen zu kennzeichnen. Sie finden im Sport Einsatz, um bestimmte Spieler zu markieren. Auch im Alltag werden Armbinden zur Kennzeichnung genutzt, beispielsweise von Sicherheitsdiensten, Ordnern auf
Veranstaltungen oder als Trauerflor. Auch Blinde oder Sehbehinderte tragen Armbinden.
Armbinden müssen eine klare Aussage haben
Es ist wichtig, dass Armbinden einfach gehalten werden und sie somit ihre Aussage auf den ersten Blick transportieren. Daher sind die meisten Binden einfarbig und verfügen nur über ein einziges Motiv. Jedes zusätzliche Motiv würde die eigentliche Botschaft der Binde verwässern. Im Sport wird die Armbinde oft als
Kapitänsbinde eingesetzt und trägt dabei oft ein großes C oder die Aufschrift Captain.
Einfache Handhabung durch praktische Verschlüsse
Damit die Binden schnell an- und abgelegt werden können, sind sie in der Regel mit einem Klettverschluss ausgestattet, durch den sie sich einfach öffnen und schließen lassen. Armbinden sind auch in Form von elastischen Bändern erhältlich, welche sich automatisch der Armform anpassen und damit den nötigen Halt finden.
Armbinden müssen auffällig sein
Damit die Binden auch den Zweck der Kennzeichnung erfüllen, müssen sie sich abheben und von der darunter getragenen Kleidung abheben. Daher sind sie oft in Signalfarben erhältlich.
Vor dem Kauf sollte auf Folgendes geachtet werden
Bevor eine Armbinde gekauft wird, ist darauf zu achten, wie groß die Binde ist. Länge, Breite und Höhe sollten vorher geklärt werden. Für Kinder gibt es spezielle Anfertigungen. Weiterhin ist auf das Material zu achten. In der Regel bestehen die Armbinden aus Nylon und einem Gummistoff, der für die nötige Elastizität sorgt. Armbinden sollten problemlos gewaschen werden können.
Armbinden für Sehbehinderte oder Blinde
Sehbehinderte und Blinde können ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, indem sie spezielle Armbinden tragen. Die gelben Armbinden sind mit drei schwarzen Punkten bedruckt und können an einem oder an beiden Oberarmen über der Kleidung getragen werden. Laut § 2 der Fahrerlaubnisverordnung dürfen diese speziellen Armbinden nicht von Personen im Straßenverkehr getragen werden, die nicht blind oder sehbehindert sind.