 | Übersicht | „Gefahrstoff-Container“Überbegriffe Unterbegriffe Zubehör |
|  |  |  |  |  |  | Bild | | | | Bestellen |  | 
|
|
|
€ 2.630,61* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 4.349,61* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 3.846,32* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 6.461,27* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 1.819,21* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 7.040,12* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 2.002,19* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 6.031,53* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 3.160,08* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 8.086,76* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 3.383,58* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 7.135,27* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 4.918,52* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 8.629,12* pro Stück |
| 
|
|
|
€ 5.285,31* pro Stück |
| |
Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoff-Container | |  | Gefahrstoffcontainer zur Aufbewahrung gefährlicher Stoffe
Container sind die bewährten Aufbewahrer für Gefahrstoffe. Sie bieten eine gesetzes- und vorschriftskonforme Lagerung dieser Stoffe und sind dabei zuverlässige Ordnungshalter in der Halle oder im Freigelände. Die Gefahrstoffe können in Regalen gelagert oder auf den Containerboden gestellt werden. Der Container passt sich durch Zubehör optimal auf die Stoffe an.
Gefahrstoffcontainer sind Pflicht
Gefahrstoffe müssen entsprechend ihrer Eigenschaften gelagert werden, insbesondere wassergefährdende Stoffe bedürfen einer besonders sicheren Aufbewahrung. Ideal eignen sich hierfür Gefahrstoffcontainer, denn sie entsprechen den Gesetzen und Vorschriften. Hierzu gehören:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Stahlwannenrichtlinie (Stawa-R)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
- Technische Regeln für Druckgase (TRG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und
- die länderspezifischen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Diese Richtlinien unterstützen die Sicherheit im Umgang und in der Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen. In vielen Betrieben werden diese Stoffe in kleinen und auch größeren Gebinden benötigt. Je nach eingesetzter Menge oder benötigter Lagerung stehen verschiedene Größen und Containerstrukturen zur Verfügung. Hierbei ist auch zu beachten, ob die Gefahrstoffe per Hand, Fasskarre oder Stapler eingelagert werden. Entsprechend sind die Türen und Öffnungen zu beachten.
Rampen für Gefahrstoffcontainer unterstützen die Einlagerung mit einer Fasskarre, sie sind als Zubehör erhältlich. Ebenso eine zusätzliche Isolierung gegen Witterungseinflüsse und Heizungen. Entlüftungselemente sorgen für noch mehr Sicherheit beim Betreten und während des Aufenthaltes im Container, der jedoch trotzdem so kurz wie möglich sein sollte. Eine Zusatzausstattung mit Lichtquellen, Regalelementen oder Halterungen passt den Gefahrstoffcontainer optimal auf das einzulagernde Gut an.
Übrigens: Die Spezial-Container haben eine zusätzliche Isolierung oder verfügen über einen verstärkten Brandschutz.
Das Volumen der Auffangwanne
Die Auffangwanne eines Gefahrstoffcontainers muss entsprechend der Stawa-R (Stahlwannenrichtlinie) gefertigt sein. Dies gilt für eine Wanne bis 1.000 Liter. Größere Volumina bedürfen eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt). Diese Zulassung erfolgt an den Hersteller des Containers. Gleiches gilt bei Auffangbecken, die aus Kunststoff, aber nicht aus Stahl gefertigt sind.
Die Auffangwanne muss mindestens ein Volumen von 10 Prozent der insgesamt eingelagerten Gefahrstoffe haben. Eine zusätzliche Einschränkung ergibt sich aus den Maßen des größten eingelagerten Gebindes. Die Wanne muss auch mindestens dieses Volumen fassen können. Bei der Auswahl eines Gefahrstoffcontainers ist also insbesondere auf das Volumen der Auffangwanne zu achten.
Hinweise für bei der Auswahl eines Gefahrstoffcontainers
Vor der Beschaffung des Containers sollten diese Fragen beantwortet sein:
- Welche Gefahrstoffe sollen eingelagert werden?
- Um welche Gefahrstoffmenge handelt es sich?
- Sind sie per Karre, Stapler oder Hand einzulagern?
- Wo soll der Container aufgestellt werden?
- Welche zusätzlichen Anforderungen stellen sich an die Lagerung?
Wichtig: Eine erste Auswahlmöglichkeit bietet die Wassergefährdungsklasse. Hierbei ist zwischen schwach wassergefährdenden (WGK 1), wassergefährdenden (WGK 2) und stark wassergefährdenden (WGK 3) zu unterscheiden.
|
Haben Sie Hinweise, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge zum Ratgebertext Gefahrstoff-Container, dann informieren Sie uns bitte per Formular. |