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 Weitere Informationen zum Thema Umweltschrank | |  | Umweltschränke - zur vorschriftsmäßigen Lagerung
Umweltschränke wurden konzipiert zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung von Kleingebinden mit giftigen, wassergefährdenden Stoffen wie Klebstoffe, Schmierstoffe, Pflanzenschutzmittel etc. Denn die richtige Lagerhaltung von gefährlichen Stoffen minimiert Rohstoffverluste und Unfälle, wodurch auch gleichzeitig Kosten reduziert werden.
Grundvoraussetzung von Umweltschränken
Ein Umweltschrank muss aus nicht brennbaren und korrosionsgeschützten Materialien wie Edelstahl oder verzinkten bzw. lackierten Stahlblechen gefertigt sein.
Wenn keinen zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen (z. B. der Arbeitsstättenverordnung) entsprochen werden muss, sind ein Zylinderschloss sowie die Bodenauffangwanne bei einem Umweltschrank als ausreichend anzusehen. Durch das Zylinderschloss werden die eingelagerten Stoffe vor unberechtigtem Zugriff geschützt. In der Bodenauffangwanne können auslaufende giftige Stoffen sicher aufgefangen werden.
Anforderungen an Umweltschränke bei Zertifizierung
Vor allem wenn Unternehmen hinsichtlich ihrer umweltverträglichen Ausrichtung zertifiziert werden, müssen Umweltschränke u. a. grundsätzliche Kriterien erfüllen:
- Sicherheitsschloss muss vorhanden sein, da ein Zylinderschloss als nicht ausreichend klassifiziert wird.
- Dicht geschweißte Wannen nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
- Die Möglichkeit der vorschriftsmäßigen Beschilderung muss gegeben sein.
- Eine passive Belüftung muss vorhanden sein.
- Die Fertigung der Wannenböden muss durch einen Fachbetrieb nach der Stahlwannenrichtlinie erfolgt sein.
- Weiterhin müssen die Anforderungen zum Aufstellungsort des Umweltschranks mit der jeweiligen regionalen Behörde (z. B. der Landkreis) geklärt werden.
Was darf im Umweltschrank gelagert werden?
In einem Umweltschrank dürfen nur giftige, wassergefährdende Stoffe in Kleingebinden gelagert werden. Grundvoraussetzung für die korrekte Funktionsweise des Umweltschranks ist das waagerechte Aufstellen der Kleingebinde. Für die Lagerung von brennbaren Stoffen wie Verdünnung ist der Umweltschrank nicht geeignet. Auch Farben und Lacke, die Lösemittel mit geringem Flammpunkt enthalten, sind entzündliche Flüssigkeiten.
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