Laut Artikel R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ein Hinweisschild anbringen, welches Fußgänger, Roller- und Fahrradfahrer vor dem Toten Winkel des LKW warnt.
Hinweis: Sie benötigen mindestens drei Kennzeichnungen, je nach Fahrzeugkombination müssen bis zu 6 Stellen gekennzeichnet werden.
Non-permanente Folie ist für die vorübergehende Kennzeichnung geeignet und lässt sich einfach wieder lösen. Für eine absolut rückstandsfreie Entfernung wird keine Garantie übernommen.