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Rückstrahler bieten zusätzliche Sicherheit im Straßenverkehr

Zusätzlich zu den herkömmlichen Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen müssen diese entsprechende Sicherheitsreflektoren, auch als Rückstrahler bezeichnet, besitzen. Hierbei handelt es sich um passive Beleuchtungseinrichtungen, die nur dann Licht abgeben, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden. Es gibt mehrere Arten verschiedener Rückstrahler, die sich durch verschiedene Farben und Formen voneinander unterscheiden. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge eine entsprechende Anzahl von Rückstrahlern enthalten. Dies gilt sowohl für Zweiräder als auch für zweispurige Fahrzeuge. Rückstrahler werden in der Regel so konstruiert, dass sie das einfallende Licht nicht ausschließlich direkt in der gleichen Richtung abgeben, in der es auf den Rückstrahler aufgetroffen ist. Vielmehr erfolgt eine Ablenkung des einfallenden Lichts, sodass der Rückstrahler zwar als solcher erkannt wird, aber den Fahrer des sich nähernden Fahrzeugs nicht blendet.

Unterschiedliche Farben und Formen von Rückstrahlern

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen runden bzw. viereckigen und dreieckigen Rückstrahlern. Runde oder dreieckige Rückstrahler dürfen ausschließlich bei Pkws oder Zugmaschinen sowie Zweirädern eingesetzt werden. Bei der Anzahl und dem Anbauort sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bezüglich des Anbauortes gibt es zusätzliche Vorschriften, welche die Farbe der Rückstrahler betreffen. So dürfen beispielsweise rote Rückstrahler nur hinten am Fahrzeug verwendet werden. Gelbe Rückstrahler werden hingegen ausschließlich seitlich angebracht und weiße Rückstrahler vorne an den Fahrzeugen. Neben den runden bzw. viereckigen Rückstrahlern gibt es noch dreieckige Ausführungen, die ausschließlich an Anhängern angebracht werden dürfen. Durch diese Maßnahme soll es ermöglicht werden, schon alleine anhand der Form des Rückstrahlers zu erkennen, um was für eine Art Fahrzeug es sich handelt (Anhänger oder Zugmaschine). Dreieckige Rückstrahler sind übrigens unbedingt so anzubringen, dass die Spitze des Dreiecks nach oben zeigt.

Beleuchtungseinrichtungen mit integrierten Rückstrahlern

In den meisten Fällen wird es in der Praxis so gehandhabt, dass die Rückstrahler bereits in den fahrzeugspezifischen Beleuchtungseinrichtungen integriert sind. Dies gilt sowohl für Rückleuchten als auch seitliche Begrenzungsleuchten und wird auch hier zum größten Teil so in die Praxis umgesetzt. Hierdurch wird ein kompakter und übersichtlicher Aufbau der Beleuchtungseinrichtungen bzw. Rückstrahler ermöglicht. In den meisten Fällen ist es aber auch möglich oder sinnvoll, zusätzliche Rückstrahler an den Fahrzeugen anzubringen. Besonders bei vorderen weiß reflektierenden Rückstrahlern gibt es auch einen Sonderfall. Solche Rückstrahler sind beispielsweise bei Fahrzeugen vorgeschrieben, die einfahrbare Scheinwerfer bzw. Frontbeleuchtungen besitzen. Seitliche Rückstrahler müssen übrigens an allen Fahrzeugen angebracht sein, die eine Länge von mehr als sechs Metern haben. Zulässig sind sie für Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu dieser Länge. Meist werden sie kombiniert mit entsprechenden seitlichen Begrenzungsleuchten eingesetzt.

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