Gefahrzettel nach GGVSE/ADR, RID, ADNR (Straßen- und Bahnverkehr), IMDG (Seefahrt) und IATA (Luftfahrt).
Verpackungskennzeichnung
Bedeutung:
Die Gefahrenstoffklasse 4.3 kennzeichnet Stoffe die eine Brand- und Explosionsgefahr birgen wenn diese mit Wasser in Kontakt kommen. Zudem können sie entzündbare Gase entwickeln. Ausgetrendende Stoffe sollten durch Abdecken trocken gehalten werden.
Hinweis:
Für Straße und Schiene können sowohl die textneutralen als auch die Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Die Gefahrzettel mit den englischsprachigen Texten dienen vornehmlich der Kennzeichnung von Verpackungen im Luftverkehr (IATA / ICAO).