Übersicht | "314 (Richtzeichen)"Überbegriffe |
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ab € 28,78* pro Stück |
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ab € 46,09* pro Stück |
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k.A. |
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k.A. |
ab € 46,11* pro Stück |
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k.A. |
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k.A. |
ab € 28,88* pro Stück |
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k.A. |
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k.A. |
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k.A. |
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Parkplatz Zone VZ 314.1, Maße (LxB): 100 x 100 cm (2 Angebote) Premark thermoplastische Bodenmarkierung Parkplatz Zone VZ 314.1 PREMARK® Parkplatz Zone VZ 314.1 Das PREMARK® Verkehrszeichen kann zu jeder Zeit einfach und schnell verlegt werden und dient der Ma... |
Premark Parkplatz Zone VZ 314.1 Maße ( |
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ab € 152,76* pro Stück |
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Weitere Informationen zum Thema 314 (Richtzeichen) | | | Richtzeichen 314 zur Kennzeichnung von Parkflächen
Um Parkplätze für Autofahrer kenntlich zu machen, sind spezielle Richtzeichen unverzichtbar. Aus diesem Grund sollte auf das Schild 314 (Richtzeichen) zurückgegriffen werden, welches den Anfang oder das Ende der Parkflächen zu erkennen gibt. Auch Parkzonen bzw. Parkraumbewirtschaftungszonen müssen mit einem besonderen Hinweis versehen werden. Krankenhäuser, Einkaufszentren, Supermärkte oder auch Gemeinden und Städte, die ihre Straßen beschildern möchten, greifen auf die Verkehrskennzeichnung zurück.
Für jeden Parkplatz das richtige Richtzeichen
Schild 314-10 mit Pfeil nach links weist auf den Parkplatz (Anfang) hin. Das Pendant ist das Richtzeichen 314-20 Parkplatz (Ende) mit Pfeil nach rechts. Verkehrskennzeichnung 314-30 Parken (Mitte) bedeutet, dass beide Straßenseiten als Parkplatz genutzt werden können. Hierbei ist die Rechts- oder Linksaufstellung der Schilder möglich. Nach rechts und links deutende Pfeile charakterisieren dieses Hinweisschild. Für das Parkhaus ist Richtzeichen 314-50 genau die richtige Wahl. Zu erkennen ist das Schild an einem Dach-Piktogramm über dem Buchstaben „P“.
Einige Zusatzzeichen im Überblick
Sollen die Parkzeiten beschränkt werden, ist das Zusatzzeichen StVO 1040-31 (8-11 h, 16-18 h) oder auch 1042-31 (werktags 18-19 h) genau die richtige Wahl. Zusatzzeichen Nr. 1042-33 besagt, dass das Parken von Mo-Fr von 16 – 18 h gestattet ist. Zusatzzeichen können zudem auf bestimmte Fahrzeuge hinweisen, dass nur diese die Parkflächen nutzen dürfen.
Parkzonen bzw. Parkraumbewirtschaftungszonen und deren Besonderheiten
Um Parkmöglichkeiten auszuweisen, die nur mit Parkscheibe oder Parkschein benutzt werden dürfen, sind spezielle Ausführungen von Nöten. Richtzeichen 314.1 ist zur Kennzeichnung des Parkzonen-Anfangs zu wählen, Richtzeichen 314.2 deutet auf das Ende dieser hin. Das Zusatzeichen 1044-30 kann auch Bewohner mit Parkausweis für die Nutzung bevollmächtigen.
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