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„Richtzeichen StVO“
Überbegriffe
Nr.301Nr.301
Vorfahrt
Nr.306Nr.306
Vorfahrtstraße
Nr.307Nr.307
Ende der Vorfahrtstraße
Nr.308Nr.308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Nr.310Nr.310
Beginn einer geschlossenen Ortschaft
(Vorderseite)
Nr.311Nr.311
Ende einer geschlossenen Ortschaft
(Rückseite)
Nr.313Nr.313
Ortsteiltafel
Nr.314Nr.314
Parkplatz
Nr.315Nr.315
Parken auf Gehwegen
Nr.316Nr.316
Parken und Reisen
Nr.317Nr.317
Wandererparkplatz
Nr.325Nr.325
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Nr.326Nr.326
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Nr.327Nr.327
Tunnel
Nr.328Nr.328
Nothalte- und Pannenbucht
Nr.330Nr.330
Autobahn
Nr.331Nr.331
Kraftfahrstraße
Nr.334Nr.334
Ende der Autobahn
Nr.336Nr.336
Ende der Kraftfahrstraße
Nr.350Nr.350
Fußgängerüberweg
Nr.354Nr.354
Wasserschutzgebiet
Nr.355Nr.355
Fußgängerunter und -überführung
Nr.356Nr.356
Verkehrshelfer
Nr.357Nr.357
Sackgasse
Nr.358Nr.358
Erste Hilfe
Nr.359Nr.359
Pannenhilfe
Nr.360Nr.360
Fernsprecher-Notruf
Nr.361Nr.361
Tankstelle
Nr.363Nr.363
Polizei
Nr.365-51Nr.365-51
Notrufsäule
Nr.365-53Nr.365-53
Autogastankstelle
Nr.365-54Nr.365-54
Erdgastankstelle
Nr.366Nr.366
Campingplatz
Nr.367Nr.367
Information
Nr.375Nr.375
Autobahnhotel
Nr.376Nr.376
Autobahngasthaus
Nr.377Nr.377
Autobahnkiosk
Nr.378Nr.378
Toilette
Nr.385Nr.385
Ortshinweistafel
Nr.386Nr.386
Touristischer Hinweis
Nr.390Nr.390
Mautpflicht nach ABMG
Nr.391Nr.391
Mautstelle
Nr.392Nr.392
Zollstelle
Nr.393Nr.393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen
Nr.394Nr.394
Hinweis für Straßenbeleuchtung,
die nicht die ganze Nacht brennen
Nr.401Nr.401
Nummernschild für Bundesstraßen
Nr.406Nr.406
Nummernschild für BAB-Knotenpunkte
Nr.410Nr.410
Nummernschild für Europastraßen
Nr.415Nr.415
Wegweiser auf Bundesstraßen
Nr.419Nr.419
Wegweiser auf sonstige Straßen
Nr.421Nr.421
Wegweiser für bestimmte Fahrzeuge
Nr.430Nr.430
Wegweiser zur Autobahn
Nr.432Nr.432
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen
Nr.442Nr.442
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Nr.450Nr.450
Ankündigungsbake, dreistreifig
Nr.451Nr.451
Ankündigungsbake, zweistreifig
Nr.452Nr.452
Ankündigungsbake, einstreifig
Nr.454Nr.454
Umleitungswegweiser
Nr.455Nr.455
Nummerierte Umleitung
Nr.457Nr.457
Umleitungsankündigung
Nr.458Nr.458
Planskizze
Nr.459Nr.459
Ende der Umleitung
Nr.460Nr.460
Bedarfsumleitung
Nr.466Nr.466
Bedarfsumleitungstafel
Nr.468Nr.468
Schwierige Verkehrsführung
Nr.501Nr.501
Überleitungstafel
Nr.505Nr.505
Überleitungstafel
Nr.511Nr.511
Verschwenkungstafel
Nr.515Nr.515
Verschwenkungstafel
Nr.521Nr.521
Fahrstreifentafel
Nr.525Nr.525
Fahrstreifentafel
Nr.531Nr.531
Einengungstafel
Nr.535Nr.535
Einengungstafel
Nr.541Nr.541
Aufweitungstafel
Nr.545Nr.545
Aufweitungstafel
Nr.551Nr.551
Zusammenführungstafel
Nr.605Nr.605
Leitbake, rechts- und/oder linksweisend
Nr.620Nr.620
Leitpfosten
Nr.625Nr.625
Richtungstafel rechts- oder linksweisend
Nr.628Nr.628
Brückenleitmal
Weitere Informationen zum Thema Richtzeichen StVO
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StVO-Richtzeichen folgen den gesetzlichen Vorgaben

Die StVO-Richtzeichen zählen zu den in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen Verkehrszeichen und erleichtern mit ihren Hinweisen die Verkehrsführung. Anders als StVO-Vorschriftszeichen stellen Richtzeichen keine eigenständigen, verkehrsrechtlichen Vorschriften in Form des Verwaltungsaktes dar.

Die StVO-Richtzeichen werden von zertifizierten Herstellern produziert

Verkehrszeichen folgen in ihrer Größe und Gestaltung exakt den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Es ist daher nicht zulässig, deren Farbe, Form oder Größe  beliebig zu verändern. Vielmehr muss jedes Verkehrszeichen aus den dafür zugelassenen Materialien und in fachgerechter Verarbeitung hergestellt werden. Es darf nicht von den Urbildvorlagen der Bundesanstalt für Straßenwesen abweichen. Um zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vorschriften bei der Herstellung der StVO-Richtzeichen eingehalten werden, dürfen nur zertifizierte Hersteller in Europa Verkehrszeichen produzieren. Lediglich für die kurzfristige Baustellenausstattung wird die Verwendung von StVO-Richtzeichen geduldet, die von nicht zertifizierten Firmen hergestellt werden.

Qualitätsvoraussetzungen für StVO-Richtzeichen

Eine wichtige Voraussetzung bei der Herstellung der StVO-Richtzeichen und anderen Verkehrszeichen ist die Einhaltung der RAL-Gütebedingungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung. Die Abkürzung RAL geht auf die frühere Bezeichnung des Instituts als Reichsausschuss für Lieferbedingungen zurück. Danach werden Verkehrszeichen aus Metall hergestellt und sind mit speziellen, reflektierenden Folien beschichtet, um auch bei Dunkelheit eine gute Sichtbarkeit der Schilder zu gewährleisten. Auf einem StVO-Richtzeichen soll nur eine einheitliche Reflexfolie verarbeitet werden, Reparaturen von Schadstellen sind nicht erwünscht. Die Schriften für die StVO-Richtzeichen sind in der DIN 1451 normiert und Piktogramme sowie Farben und Formen geben die Urbildvorlagen vor. Diese Vorgaben tragen dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Hinweise der Schilder schnell erkennen und erfassen können. Nur ein Verkehrsschild, das diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Richtzeichen der StVO.

Inhalte der StVO-Richtzeichen

Obwohl StVO-Richtzeichen nicht dieselbe rechtliche Wirkung ausüben wie Vorschriftszeichen, müssen sie den allgemeinen Vorschriften für Verkehrsschilder entsprechen. Typisch für Richtzeichen ist ihre unterstützende Funktion. Sie sind unter anderem Verkehrszeichen, die Vorfahrtsregeln enthalten, Parkflächen markieren, auf verkehrsberuhigte Bereiche oder Verkehrshindernisse hinweisen, Ortseingangsschilder (Richtzeichen 310) und Ortsausgangsschilder (Richtzeichen 311) und die verschiedenen Hinweisschilder auf Autobahnen (Richtzeichen 330), Schnellstraßen und anderen Verkehrswegen. Auch Umleitungsschilder und Wegweiser sowie typische Baustellenbeschilderungen zählen zu den StVO-Richtzeichen.

Aufstellung der StVO-Richtzeichen

Verkehrszeichen dürfen nicht beliebig aufgestellt werden und nicht jeder ist dazu berechtigt. Das trifft auch auf StVO-Richtzeichen zu. Lediglich auf Privatgrundstücken dürfen sie nach Belieben aufgestellt werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Typische Anwendungsgebiete für StVO-Richtzeichen auf Privatgrundstücken ist die Verkehrsregelung auf großen Betriebsgeländen oder Parkplätzen. Hierbei ist vielfach ein Hinweis auf die Ausfahrt zu finden oder darauf, dass Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt ist. Auch der Hinweis darauf, dass widerrechtlich parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist ein solches Richtzeichen, das häufig auf Privatgrundstücken zu sehen ist. Das Richtzeichen 314 weist private und öffentliche Parkplätze aus.
Die Aufstellung von StVO-Richtzeichen im Zusammenhang mit Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt durch die Straßenbauunternehmen in Absprache mit den Straßenverkehrsbehörden. Für einen begrenzten Zeitraum dürfen StVO-Richtzeichen von den Straßenbauunternehmen aufgestellt werden, um auf Baustellen und eine geänderte Verkehrsführung hinzuweisen. Straßen- und Gartenbauunternehmen verfügen daher über eigene StVO-Richtzeichen zur Kennzeichnung ihrer Arbeitsbereiche.
Haben Sie Hinweise, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge zum Ratgebertext Richtzeichen StVO, dann informieren Sie uns bitte per Formular.
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