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Betriebskennzeichnung - Schilder geben wichtige Hinweise

Zur Betriebskennzeichnung dienen verschiedene Schilder, deren Bedeutung allgemein bekannt ist. Einige Beschilderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher immer wieder in der Umgebung entsprechender Anlagen vorzufinden. Andere  weisen auf weitere spezielle Gefahren, Verbote oder Orientierungshilfen hin.

Betriebskennzeichnung durch Beschriftungen und Piktogramme

Die Betriebskennzeichnung in öffentlichen Gebäuden und Anlagen sowie in Produktionsstätten erfolgt vielfach durch bekannte Beschilderungen. Beschriftungen geben eindeutige Hinweise mit wenigen Worten, so dass die Botschaft der Betriebskennzeichnung möglichst auf einen Blick erkennbar ist. Typische Betriebskennzeichnungen mit Orientierungscharakter lauten zum Beispiel „Eingang“, „Ausgang“ oder „Anmeldung“.
Sollen die Schilder auf für Personen verständlich sein, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, verwendet man international verständliche und eindeutigen Hinweisschilder in Form von Piktogrammen. Das international bekannte Piktogramm für das WC oder den Feuerlöscher. Auch das „Rauchen verboten“-Schild ist in vielen Ländern bekannt.

Allgemeine Hinweisschilder für die Betriebskennzeichnung

Zu den allgemeinen Hinweisschildern für die Betriebskennzeichnung zählen die bereits erwähnten Orientierungsschilder. Darüber hinaus weisen derartige Beschriftungen darauf hin, wenn eine Anlage außer Betrieb ist oder es sich bei einer Tür nicht um einen Eingang oder Ausgang handelt. Sie tragen im letzten Fall schlicht die Beschriftung „Kein Eingang“ oder „Kein Ausgang“. Andere Hinweisschilder allgemeiner Art enthalten die Botschaft „Bitte Tür schließen“ oder „Vorsicht Stufe“ und weisen auf eine mögliche Gefahr hin. Die kurzen Texte allgemeiner Hinweisschilder können jede denkbare Information enthalten. Sie weisen auf Orientierungspunkte hin, warnen vor Gefahren, machen Verbote deutlich oder fordern ein bestimmtes Verhalten.

Betriebskennzeichnung für die allgemeine Sicherheit

Der allgemeinen Sicherheit dient eine Betriebskennzeichnung, die darauf hinweist, dass das Tragen von Schutzkleidung wie Helmen oder Gehörschutzvorrichtungen notwendig ist. Auch die Schilder „Außer Betrieb“ oder „Notausgang freihalten“ zählen zu den Hinweisen für die allgemeine Sicherheit. Darüber hinaus ist speziell eine Betriebskennzeichnung zur Erhöhung der Sicherheit mit individuellen Texten versehen, die auf die jeweiligen Gefahren besonders eingehen. Es besteht daher die Möglichkeit, Schilder mit einem Text nach Wahl erstellen zu lassen.

Betriebskennzeichnung mit Warn- und Verbotsschildern

Warn- und Verbotsschilder sind als Betriebskennzeichnung vielfach vorgeschrieben und müssen daher in den entsprechenden Betriebsbereichen vorhanden sein. Das trifft zum Beispiel in Heizöl-Lagerräumen zu, in Heizungsräumen und auch in Garagen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten sind. Rauchverbote müssen in Betrieben und Anlagen deutlich gekennzeichnet sein, in denen brennbare Stoffe verwendet werden. Auch für Aufzuganlagen bestehen bestimmte Vorschriften.

Die Größen und Formen der Schilder

Schilder für die Betriebskennzeichnung haben verschiedene Größen und Formen. Sofern sie ausschließlich eine Beschriftung tragen, handelt es sich meist um rechteckige Schilder aus Kunststoff oder Metall. Piktogramme und allgemein bekannte Verbotsschilder sind häufig rund und erinnern in ihrer Gestaltung an geläufige Verkehrsschilder. Die Materialwahl für eine umfassende Betriebskennzeichnung ist unter anderem von der Größe der Schilder abhängig. Große Schilder erhalten die nötige Stabilität oft erst, wenn sie aus Metall hergestellt werden. Hinweisschilder für eine deutlich sichtbare Betriebskennzeichnung werden meist in den Farben Gelb oder Blau sowie Weiß mit roter Umrandung gestaltet.
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