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„Strahlenschutzkennzeichnung“

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Weitere Informationen zum Thema Strahlenschutzkennzeichnung
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Strahlenschutzkennzeichnung - Warnwirkung vor unsichtbaren Einflüssen

Strahlung ist nicht sichtbar. Nur durch entsprechenden Schutz und eine ausreichende Sicherheitskennzeichnung kann vor der Strahlung gewarnt und vorgebeugt werden. Da Strahlung in seinen unterschiedlichen Formen enorme Konsequenzen für Menschen, Tiere und nicht zuletzt die Umwelt haben kann, ist eine ausreichende Absicherung und zusätzliche Warnung durch eine optimal angebrachte Strahlenschutzkennzeichnung unerlässlich. Nicht nur in Kraftwerken ist Strahlung allgegenwärtig, auch Krankenhäuser und Röntgenpraxen haben ein enormes Strahlungspotential.

Gesetze und Verordnungen

Da Strahlung schnell und dauerhaft zu Schädigungen führen kann, ist es wichtig, das Risiko der Kontamination einzudämmen. Die Inhalte der Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung, des Atom- und Strahlenschutzvorsorgegesetzes bilden wichtige Grundlagen zur Absicherung und stellen Verhaltensregeln sowie Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten auf.

Symbolik der Strahlenschutzkennzeichnung

Für gefährliche Strahlungen wird ein einheitliches Piktogramm genutzt. Die Kennzeichnung ist nach DIN 25400 und weiterführend nach DIN 25430 und 4844 als auch der VBG 125 strikt einzuhalten. Durch einen zusätzlichen roten Hintergrund, der das Symbol aufnimmt, wird die Warnwirkung verstärkt. Daher werden die Strahlensymbole in Kombination mit der roten Warnfarbe für spezielle Sperrbereiche genutzt wie z. B. „Sperrbereich Kein Zutritt Vorsicht Strahlung“, die anders als Kontrollbereiche wie z. B. „Kontrollbereich Vorsicht Strahlung“ nicht betreten werden dürfen. Zusatztexte erläutern die unterschiedlichen Strahlenschutzkennzeichnungen näher.

Belastungsgrenzen

Damit Schädigungen durch ionisierte Strahlung im Gewebe ausbleiben, sind maximale Strahlendosen festgeschrieben, die sowohl von der Dauer als auch der Intensität der Strahleneinwirkung abhängen. Hierbei spricht man von der Effektivdosis, die auf den gesamten Körper wirkt, oder untergliedert in die Dosis, die bei geringer Flächenbestrahlung auf einzelne Organe einwirkt und höher eingestuft ist.
Unterschieden wird zudem nach beruflich strahlenexponierten Personen, also Ihren Mitarbeitern, und der Bevölkerung. Beispielsweise liegt der jährliche Grenzwert für die Effektivdosis bei beruflicher Einwirkung bei 20 mSv und bei der Bevölkerung bei nur 1 mSv. Zudem ist eine maximale Belastungsgrenze für den gesamten Lebenszeitraum einzuhalten. Diese liegt bei beruflicher Belastung bei einer Effektivdosis von maximal 400 mSv.

Die Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung ist nach der Strahlenschutzverordnung durchzuführen. Sobald die angebenen Grenzwerte überschritten werden, sind sowohl Räume, Behälter, Anlagen und Geräte, in denen sich radioaktive Stoffe befinden, zu kennzeichnen. Zudem sind Anlagen zur Erzeugung von ionisierter Strahlung und Sperr- bzw. Kontrollbereiche in ausreichendem Maß zu kennzeichnen, um die Strahleneinwirkung auf Mitarbeiter und Passanten in ausreichendem Maße einzudämmen. Nur wer ausreichend informiert ist, kann sich gegen die unsichtbare Gefahr schützen. Auch Transporte, die mit strahlenden Materialien bestückt sind, müssen ausreichend geschützt und gekennzeichnet werden.

Zusatztexte der Strahlenschutzkennzeichnung

Damit die Gefahr eingegrenzt werden kann und unterschiedliche Abstufungen möglich werden, sind die Strahlenschutzkennzeichnungen häufig mit Zusatztexten versehen, die für weiterreichende Informationen sorgen. Dadurch können Verhaltens- und Schutzmaßnahmen noch stärker voneinander differenziert werden.
Haben Sie Hinweise, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge zum Ratgebertext Strahlenschutzkennzeichnung, dann informieren Sie uns bitte per Formular.
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