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Gebotsschilder: Für mehr Sicherheit

Gebotsschilder gehören zu den Sicherheitszeichen nach BGV A8 (Vorschriften der deutschen Berufsgenossenschaft) und finden vor allem im Straßenverkehr und beim Arbeitsschutz Verwendung. Sie weisen Verhaltensmaßnahmen aus, um Unfälle zu vermeiden. Gebotsschilder sind vor allem dann nötig, wenn Menschen an einem Ort bestimmten Gefahren ausgesetzt sind, diese aber nicht in jedem Fall erkennen können und daher gesondert darauf aufmerksam gemacht werden müssen. 

In Deutschland sind Gebotsschilder fast ausschließlich in den Farben Blau und Weiß gehalten. Zumeist rund, aber auch in eckiger Form erhältlich, zeigen die Schilder in der Regel Piktogramme, deren Bedeutung selbsterklärend ist. Wird dem Piktogramm zum noch besseren Verständnis ein Text hinzugefügt, spricht man von Kombischildern. In Deutschland muss gewährleistet sein, dass die Gebotsschilder durch künstliche Beleuchtung oder durch lang nachleuchtendes Material stets gut erkennbar sind.

Ab Frühjahr 2013 neue Gebotsschilder nach ISO 7010!

Seit dem ersten Quartal 2013 gilt die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.3, welche nunmehr die international einheitlichen Sicherheitskennzeichen nach EN ISO 7010 integriert. Mit diesen weltweit einheitlich genormten Schildern sollen die verschiedenen Symbole  kulturübergreifend verstanden werden. Damit werden die bisherigen länderspezifischen Regelungen abgelöst, gleichwohl stehen die alten Symbole unter Bestandsschutz.

Mit der ISO 7010 haben auch einige Gebotsschilder ein neues Aussehen erhalten bzw. wurden neu aufgenommen.

M002 Schutzhelm benutzen

M014 Kopfschnutz benutzen

M001 Augenschutz benutzen

M004 Augenschutz benutzen

M003 Gehörschutz benutzen

M003 Gehörschutz benutzen

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Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften regeln die Gebotsschilder zur Abwehr von Risiken am Arbeitsplatz inhaltlich in puncto Schutzkleidung und/oder Verhalten. Gebotsschilder müssen diesen Richtlinien entsprechen oder sich durch Praxisbewährung etabliert haben.

Mehr Arbeitssicherheit durch Schutzkleidung und Verhaltensempfehlungen

Mit Hilfe der unterschiedlichen Gebotsschilder ist es möglich, die Arbeitssicherheit deutlich zu erhöhen. So weisen Gebote zur Schutzausrüstung auf die entsprechende Bekleidung am Arbeitsplatz hin (Schutzkleidung und -helme, Gehör-, Gesichts- oder Atemschutz, Gebrauch von Handschuhen usw.).

Auf das Verhalten auf öffentlichem oder betrieblichem Gelände wird ebenfalls mittels einer Beschilderung Einfluss genommen. Hier finden Sie etwa Schilder wie „Auffanggurt anlegen“ im Bauwesen für Industriekletterer oder „Sicherheitsgurt nutzen“ in Bezug auf die Anschnallpflicht für betriebliche Fahrzeuge aller Art und speziell für Elektrofachkräfte Verhaltensregeln wie „Vor dem Öffnen Netzstecker ziehen“.

Des Weiteren können Gebotsschilder auch auf Fußgängerübergänge oder Tunnel, Zebrastreifen oder Fußgängerzonen hinweisen.

Gebotsschilder nach ISO 20712

Diese Schilder betreffen die Sicherheit im Kontext „Wasser“ wie etwa das Schild „Rettungsweste benutzen“. Außerdem legt die Norm die Kennzeichnung von Schwimmbereichen und Schwimmzonen mit der entsprechenden Beflaggung fest und gewährt darüber hinaus die Sicherheit beim Betreten von Wasserflächen (Wellen, Schiffsverkehr, Eis, Warnung vor Tiefenveränderung).
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.