Gefahrstoffkennzeichnung - verpflichtend für die Sicherheit
Viele Bereiche sind auf Gefahrstoffe angewiesen. Auch wenn von ihnen ein mehr oder weniger hohes Risiko für die Umwelt und die Gesundheit ausgeht, sind sie weder aus der Fertigung und Produktion noch aus der Reinigung und täglichen Arbeit auf Baustellen oder gar dem Büro weg zu denken. Um so wichtiger ist es, bei der Lagerung, beim Transport und der Handhabung bestimmte Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Beginnend bei der Gefahrstoffkennzeichnung bis hin zu speziellen Anwendungs- und Verarbeitungsbedingungen.
Die Gefahrstoffverordnung
Der erste Schritt für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung ist die Kenntnis und Anwendung der Gefahrstoffverordnung. Die Deklarierung, der Umgang und die Ausweisung von Gefahrstoffen sind darin festgeschrieben. Laut der Gefahrstoffverordnung sind alle in der Gefahrstoffdatenbank hinterlegten Stoffe mit einer passenden Gefahrstoffkennzeichnung zu versehen, dies ist bindend und verpflichtend.
Immer und überall informiert mit der passenden Gefahrstoffkennzeichnung
Durch eine gut organisierte und allumfassende Gefahrstoffkennzeichnung sorgen Sie dafür, dass keine unnötigen Sicherheitsrisiken entstehen. Zur Kennzeichnung gehört natürlich auch geschultes Personal, dass die
Gefahrensymbole, Piktogramme und den Inhalt des Gefahrstoffkennzeichens deuten und lesen kann. Achten Sie darauf, dass die Gefahrstoffkennzeichnung lückenlos eingehalten wird. Von Transport, Lager und nicht zuletzt der Verarbeitungskennzeichnung hängt die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ab.
Die Etikettierung
Damit eine schnelle und unkomplizierte Kennzeichnung möglich wird, werden in vielen Bereichen
Gefahrstoffetiketten genutzt. Folienetiketten, die auch Verschmutzungen und Feuchtigkeit standhalten, lassen sich leicht auf Verpackungen und Gebinden, auf Regalen und an Maschinenteilen anbringen. Die vorgefertigten Etiketten bieten alle relevanten Informationen zum Inhaltsstoff in einem kurzen und prägnanten Überblick an.
Piktogramme
Gefahrstoffsymbole sind vereinheitlichte Darstellungen. Sie sind, wie beispielsweise das
GHS 02 für Feuer, weit verbreitet und in den Normen und Regeln zur Gefahrstoffkennzeichnung festgelegt. Abweichende Darstellungen sind nicht zugelassen. Die Symbolik vermittelt jedem geschulten Mitarbeiter, welche Schutzmaßnahmen bei der Verwendung der Stoffe nötig sind. Auch im Havariefall können aus vorhandenen Symbolen ausreichende Rückschlüsse gezogen werden, mit welchen Gefährdungen zu rechnen ist, und Gegenmaßnahmen können von Rettungskräften gezielt eingeleitet werden.
Transportanforderung
Werden Gefahrstoffe transportiert, ist für besondere Sicherheit zu sorgen. So genannte Gefahrguttransporte unterliegen strengen Auflagen.
Gefahrguttafeln und dazugehörige
Gefahrgutzettel weisen umfangreich auf die von den geladenen Stoffen ausgehende Gefahr hin und sind im Notfall für Rettungskräfte wichtige Informationsträger.
Die Schutzstufen
Bei einer richtigen Gefahrstoffbeurteilung und der damit verbundenen Kennzeichnung wird deutlich, welche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen werden müssen. Hierzu wird je nach Gefahrenpotential eine Einteilung in verschiedene Schutzstufen vorgenommen und damit bestimmte Anforderungen an die Arbeitsplätze und die Arbeitssicherheit gestellt.
- Die Schutzstufe 1 ist im normalen Anwenderbereich zu sehen, bei denen sehr geringe Stoffmengen genutzt werden. Giftige und sehr giftige Stoffe sind ausgeschlossen.
- Die Schutzstufe 2 tritt immer dann ein, wenn der Schutz nach Stufe 1 nicht ausreichend ist. Auch hierbei sind giftige und sehr giftige Stoffe ausgeschlossen.
- Die Schutzstufe 3 tritt in Kraft, wenn mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen umgegangen wird.
- Die höchste Schutzstufe ist die Stufe 4, die bei krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen eingesetzt wird. Hierbei kommen beispielsweise Asbestbeschilderungen zum Einsatz.