Gefahrgutzettel - Spezifizierung der Ladung
Bei der Kennzeichnung von Gefahrguttransporten ist es wichtig, neben den
Gefahrguttafeln auch die dazugehörigen Gefahrgutzettel am Transportfahrzeug anzubringen. Dieser Zettel ist in der Kennzeichnung von Gefahrgütern nach ADR vorgeschrieben. Gefahrgüter können die Umwelt und den Menschen in unterschiedlichem Maß und durch verschiedenste Auswirkungen gefährden, durch die eingehende Beschreibung des transportierten Gutes und dessen gefährdende Eigenschaften spielt der Gefahrgutzettel bei der Transportsicherheit eine wichtige Rolle.
Die Einteilung der Gefahrgutzettel
Gefahrgutzettel, die auch Placards genannt werden, sind in unterschiedlichen Klassen eingeteilt. Diese Klassen beschreiben die vom Gefahrgut ausgehende Gefährdung. Eine Grobeinteilung der Klassen 1 bis 9 erfolgt mit zusätzlicher Untergliederung für eine noch genauere Gefahrenpotentialangabe. Neben einem Piktogramm, dem
Gefahrensymbol, das auf die Gefahr des Gutes hinweist, kommen zusätzliche Nummerncodes der Gefahrgutklasse zum Einsatz.
Gefahrgutklasse |
Gefahr |
Zusatzuntergliederung |
1
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explosive Stoffe, Stoffgemische und Güter
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Explosionsgefährdung und Auswirkung auf die Fracht
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2
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Gase
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brennbare, nichtbrennbare und giftige Gase
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3
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brennbare Flüssigkeiten
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-
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4
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selbstentzündbare Stoffe und Gegenstände
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entzündbare, feste entzündbare und bei Berührung mit Wasser entzündbare Produkte, Stoffe und Stoffgemische
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5
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entzündend oder oxidierend wirkende Gefahrgüter
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organische Peroxide
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6
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giftige Stoffe und Gegenstände
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hinzu kommen ansteckungsgefährdende Gefahrgüter
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7
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radioaktive Güter und Produkte
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unterschiedliche Einstufungen und Kategorisierungen
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8
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ätzende Güter
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-
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Aber nicht nur die passende Klasse ist für die richtige Kennzeichnung ausschlaggebend, auch ist wichtig, dass der Gefahrenzettel gut sichtbar am jeweiligen Fahrzeug und Packstück angebracht wird.
Packstückkennzeichnung auch bei kleinen Mengen
Nicht nur die Transportfahrzeuge müssen mit einem Gefahrgutzettel ausgestattet werden, auch Packstücke benötigen entsprechende
Verpackungskennzeichnung, sobald Gefahrgut enthalten ist. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, entweder geben die Gefahrzettel an, dass sich allgemein kleinste Mengen von Gefahrgut im Packstück befinden, oder sie beziffern das Gefahrgut näher, indem Sie die
UN-Nummer für die Kleinstmenge mit angeben. Kommen größere Mengen in den Abpackungen und Gebinden vor, so sind die herkömmlichen Gefahrgutzettel der Größe 10 x 10 cm, die so genannten Labels, zu verwenden.
Warnwirkung und Informationspolitik
Die Gefahrgutzettel sind durch den Einsatz des
Piktogramms für fast jeden Passanten leicht zu deuten. Dadurch wird in vielen Fällen bei Havarien oder Unfällen größerer Schaden an Personen vermieden, da vom Gefahrgutzettel und den weiterführenden
Gefahrengutkennzeichnungen eine große Warnwirkung ausgeht. Noch wesentlicher ist es allerdings, dass bei Bedarf sowohl Ihr Personal als auch die vor Ort eintreffenden Rettungskräfte gut geschult sind und die nötigen Maßnahmen beim Bekämpfen von Katastrophen und dem Unterbinden weiterführendere Gefahren durch Gefahrgut einleiten können. Diese lassen sich anhand der UN-Nummer des Gefahrguts und nicht zu unwesentlichen Teilen aus der Gefahrgutklasse auf dem Gefahrgutzettel abgelesen.