Rohrleitungskennzeichnung - um Unfälle zu vermeiden
Rohrleitungsbänder sind gemäß DIN
2403 gesetzlich geregelt. Darin heißt es unter anderem, dass
nicht erdverlegte Rohrleitungen an wichtigen und gefahrenträchtigen Punkten einheitlich, gut sichtbar
und dauerhaft gekennzeichnet werden müssen. Diese
Rohrleitungskennzeichnung dient der Sicherheit und beugt
dem Unfallschutz vor. Damit soll verhindert werden, dass Rohre oder Leitungen, die mit gefährlichen
oder gasförmigen Durchflussstoffen gefüllt sind, bei eventuellen Reparaturarbeiten bzw. Instandsetzungen
nicht unwissentlich beschädigt werden.
Übrigens kann eine Rohrleitung neben Bändern auch durch Beschriftung, Anstrich oder Schilder
gekennzeichnet werden. Dabei ist auf die Erkennungsweite zu achten. Kennzeichnungsbänder bieten
Ihnen den Vorteil der Rundum-Kennzeichnung, denn der Durchflussstoff ist von allen Seiten gut les- und
erkennbar.
Durchflussstoff, Gefahrstoff und Warnzeichen
Rohrleitungsbänder können nur mit dem Durchflussstoff
selbst z. B. mit der Bezeichnung "Wasser"
gekennzeichnet sein oder mit einem oder zwei Gefahrensymbolen. Durchflussstoffe, die gemäß dem
Chemikaliengesetz als Gefahrstoff klassifiziert ist, werden mit einem Gefahrensymbol markiert. Sind die
Durchflussstoffe radioaktiv, ist es zusätzlich mit einem Warnzeichen zu kennzeichnen.
Eine Ausnahme bilden beispielsweise Rohrleitungen auf Schiffen, für die Raum- oder Luftfahrt oder
meerestechnische Anlagen. Für sie gelten andere Vorschriften.
Wie muss gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnung von Rohrleitungen hat in regelmäßigen Abständen von maximal zehn Metern
und in der unmittelbaren Nähe der gefährdeten Stelle am Anfang, Ende, Abzweige, Ventile,
Wanddurchführungen und Armaturen zu erfolgen. Generell muss auf den Bändern die Gruppen- als auch die
Zusatzfarbe des Durchflussstoffes angegeben werden. Auf die Wortangabe, die Kennzahl und die chemische
Formel ist hierbei zu achten. Verwenden Sie Kennzahlen oder Kurzzeichen, müssen entsprechende
Erläuterungen dazu an betriebswichtigen Punkten ausgehängt bzw. ausgelegt werden.
Des Weiteren muss die Durchflussrichtung mit einem Pfeil gekennzeichnet werden.
Wechselt diese, so bedarf es eines Pfeils in beiden Richtungen.
Erhältlich sind Pfeilschilder als Blanko-Ausführung oder sie sind mit dem Durchflussstoff beschriftet.
Die Pfeile können abgeschnitten oder an der Perforation abgetrennt werden. Mit Hilfe einer
überlappenden Verklebung können Sie sie dauerhaft kennzeichnen und ein Ablösen verhindern.
Auf Gefahrensymbole oder Gefahrstoffsymbole ist zusätzlich hinzuweisen.
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